Beendigung von Kreditverhältnissen

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Kreditverhältnisse können durch Rückzahlung des Kredits, Zeitablauf oder Kündigung beendet werden.


Kündigung

Kündigung

Kredite können sowohl von den Kreditnehmer:innen als auch vom Kreditinstitut ordentlich und außerordentlich gekündigt werden.

Ordentliches Kündigungsrecht

Durch Kreditnehmer:innen

Darlehen mit variablem Zinssatz

Darlehen mit festem Zinssatz

Ohne Sollzinsbindung:

  • Kündigungsfrist beträgt drei Monate

Mit Sollzinsbindung:

  • Kündigung nach Ablauf der Sollzinsbindung
  • Frühestens zum Ende der Sollzinsbindung
  • Kündigungsfrist beträgt einen Monat

ODER

  • Nach zehn Jahren unter Einhaltung der Kündigungsfrist von sechs Monaten

→ Rückzahlung innerhalb von zwei Wochen nach Wirksamwerden der Kündigung

Durch Kreditinstitut

  • Kündigungsfrist beträgt drei Monate
  • Bei Allgemein-Verbraucherdarlehen kann Kündigungsfrist vereinbart werden, allerdings mind. zwei Monate

Außerordentliches Kündigungsrecht

Durch Kreditnehmer:innen

  • Bei Kreditverträgen mit Sollzinsbindung und Grundpfandrecht möglich
  • Kündigung nur mit berechtigtem Interesse
  • Frühestens sechs Monate nach vollständigem Empfang des Darlehens
  • Kündigungsfrist beträgt drei Monate
  • Verpflichtung zum Schadensersatz

Durch Kreditinstitut

  • Verschlechterung der Vermögensverhältnisse der Kreditnehmer:innen
  • Starke Verschlechterung der Wertigkeit der Sicherheit
  • Keine neue Sicherheit
  • Vorenthaltung bzw. Fälschung wesentlicher Informationen

Beispiel

Die Simple Bank AG-Kundin Irina hat am 05. Februar 2015 ihr Darlehen mit Sollzinsbindung bereits vollständig in Anspruch genommen. Nun möchte sie den Kredit allerdings ordentlich kündigen.
Dazu muss sie das ordentliche Kündigungsrecht beachten:

  • Frühestmögliche Kündigungserklärung: 05. Februar 2025
  • Ende der sechsmonatigen Kündigungsfrist: 05. August 2025
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