Kreditverhältnisse können durch Rückzahlung des Kredits, Zeitablauf oder Kündigung beendet werden.
Kündigung
Kredite können sowohl von den Kreditnehmer:innen als auch vom Kreditinstitut ordentlich und außerordentlich gekündigt werden.
Ordentliches Kündigungsrecht
Durch Kreditnehmer:innen
Darlehen mit variablem Zinssatz | Darlehen mit festem Zinssatz |
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Ohne Sollzinsbindung:
| Mit Sollzinsbindung:
ODER
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→ Rückzahlung innerhalb von zwei Wochen nach Wirksamwerden der Kündigung
Durch Kreditinstitut
- Kündigungsfrist beträgt drei Monate
- Bei Allgemein-Verbraucherdarlehen kann Kündigungsfrist vereinbart werden, allerdings mind. zwei Monate
Außerordentliches Kündigungsrecht
Durch Kreditnehmer:innen
- Bei Kreditverträgen mit Sollzinsbindung und Grundpfandrecht möglich
- Kündigung nur mit berechtigtem Interesse
- Frühestens sechs Monate nach vollständigem Empfang des Darlehens
- Kündigungsfrist beträgt drei Monate
- Verpflichtung zum Schadensersatz
Durch Kreditinstitut
- Verschlechterung der Vermögensverhältnisse der Kreditnehmer:innen
- Starke Verschlechterung der Wertigkeit der Sicherheit
- Keine neue Sicherheit
- Vorenthaltung bzw. Fälschung wesentlicher Informationen
Beispiel
Die Simple Bank AG-Kundin Irina hat am 05. Februar 2015 ihr Darlehen mit Sollzinsbindung bereits vollständig in Anspruch genommen. Nun möchte sie den Kredit allerdings ordentlich kündigen.
Dazu muss sie das ordentliche Kündigungsrecht beachten:
- Frühestmögliche Kündigungserklärung: 05. Februar 2025
- Ende der sechsmonatigen Kündigungsfrist: 05. August 2025