Sparzinsen werden zu Beginn des Jahres für den Rest des Jahres vorgerechnet. Wenn sich unterjährig etwas ändert, zum Beispiel durch Einzahlungen oder Zinsänderungen, müssen die Zinsen neu berechnet werden.
Erklärung
- Zinsen orientieren sich an dem Leitzins
- Verzinsung erfolgt ab dem Tag der Einzahlung
- Sparzinsen werden mit der 30/360 Methode berechnet
- Jeder Monat hat 30 Tage
- Jedes Jahr hat 360 Tage
Progressive Postenmethode
Auslöser für Berechnung | Umsetzung |
---|---|
01.01. |
|
Einzahlung |
|
Auszahlung |
|
Unterjährige Zinserhöhung |
|
Unterjährige Zinssenkung |
|
Jahresende | Zinsvorrechnung vom 01.01. |
Gut zu wissen
- Zinsen werden am Ende eines Geschäftsjahres gutgeschrieben, sofern nicht anders vereinbart
- Über die Zinsen kann zwei Monate lang verfügt werden, ohne kündigen oder Vorschusszinsen zahlen zu müssen
- Zinsen sind Einkünfte aus Kapitalvermögen und müssen versteuert werden
- Im Rahmen eines Freistellungsauftrags sind die Zinsen steuerfrei. Seit 2023 ist der Freistellungsauftrag für Alleinstehende: 1.000 € und für Verheiratete 2.000 € (Zuvor: Alleinstehende 801 € und Verheiratete 1.602 €)
Beispiel
Ausgangswerte:
- Kapital 10.000 €
- Zinsssatz 1,5 %
Auslöser | Berechnung |
---|---|
01.01. | |
01.03. Einzahlung 5.000 € | |
01.05. Auszahlung 3.000 € | |
01.07. Zinserhöhung auf 3,5 % | |
01.11. Zinssenkung auf 0,5 % | |
Jahresende |