Grundbuch Abteilung 1 & 2

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Das Grundbuch ist ein amtliches Register, in dem die Rechtsverhältnisse eines Grundstücks festgehalten werden. Es ist in mehrere Teile gegliedert.


Abteilung 1

  • Eintragung der Eigentumsverhältnisse
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Grundlagen Eigentumserwerb

  • Als Grundlage zum Eigentumserwerb gibt es drei verschiedene Möglichkeiten:
    • Erbschein
    • Zuschlag bei Zwangsversteigerung
    • Auflassung

Auflassung

  • Dingliche Einigung zwischen Veräußerer:in und Erwerber:in
  • Notariell beurkundet
  • Rechtlich strikt getrennt vom Kaufvertrag

Abteilung 2

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Dienstbarkeiten

Grunddienstbarkeiten (§ 1018 BGB)

  • Rechte zugunsten anderer Grundstückseigentümer:innen
  • Bspw. Wegerechte
  • Vererbbar und veräußerbar

Beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten (§ 1090 BGB)

  • Rechte zugunsten einer bestimmten Person
  • Bspw. Wohnungsrecht (§ 1093 BGB)
  • Nicht vererbbar oder veräußerbar

Nießbrauch (§ 1030 BGB)

  • Rechte zugunsten einer bestimmten Person
  • Bspw. Mietzinsen
  • Nicht vererbbar oder veräußerbar

Dauerwohnungsrecht und das Dauernutzungsrecht (§ 31 WEG)

  • Rechte zugunsten einer wohn- bzw. nutzungsberechtigten Person
  • Bspw. gewerbliche Nutzung von Räumen
  • Vererbbar und veräußerbar

Verfügungsbeschränkung Eigentümer:in

  • Verhinderung, Veräußerung oder Belastung des Grundstücks
  • Vermerke:
    • Anordung Nachlassverwaltung
    • Eröffnung Insolvenzverfahren
    • Anordnung Zwangsversteigerung

Auflassungsvormerkung

  • Zwischen Auflassung und Änderung der Eigentumsverhältnisse in Abteilung 1 vergehen mehrere Monate aufgrund von Bürokratie
  • Daher Auflassungsvormerkung in Abteilung 2
  • Sicherung des Anspruchs auf Eigentumsübertragung
  • Wird gelöscht, wenn Abteilung 1 aktualisiert wird

Nice to know

  • Nießbrauch = Eigentümer:in verleiht Rechte
  • Möglichkeiten: Nutzung, Fruchtziehung oder Verfügung
  • Nicht nur bei Grundstücken möglich, sondern auch bei beweglichen Sachen
  • Bei Grundstücken i.d.R. Fruchtziehung
  • Nießbraucher:innen haben nicht nur Rechte, sondern auch Plichten (Instandhaltung)
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