Verfügungsberechtigung

Verfügungsberechtigungen

Unter Verfügungsberechtigung versteht man das Recht, auf Konten zugreifen zu können.


Verfügungsberechtigte

Das können sein:

  • Die kontoinhabende Person
  • Gesetzliche oder organschaftliche Vertretungen (z.B. Eltern für minderjährige Kinder, Vorstandsmitglieder ihrer AG)
  • Rechtsgeschäftliche Vertretungen (z.B. Bevollmächtigte, Prokurist:innen, Handlungsbevollmächtigte)

Gesetzliche Vertretungen

Natürlicher Personen

Eltern (§ 1629 BGB)

  • Unterliegen elterlicher Sorge
  • Vertretung des Kindes
  • Personen- und Vermögenssorge

Vormund (§ 1773 BGB)

  • Vom Familiengericht bestellt
  • Gesetzliche Bezeichnung einer minderjährigen Person mit Vomund:in = Mündel
  • Mündelkonten = Konten, die der Vormund getrennt von seinem Privatvermögen für den Mündel anlegt (verzinslich und mündelsicher)

Betreuung (§ 1902 BGB)

  • Vom Betreuungsgericht bestellt
  • Für eine volljährige Person
  • Aufgrund von psychischer Krankheit oder geistiger/körperlicher/seelischer Behinderung
  • Betreute Person bleibt Kontoinhaber:in

Pflegschaft

  • Vom Familien- oder Nachlassgericht bestellt
  • Zuständig für Angelegenheiten mit Fürsorge- oder Schutzbedürfnis
  • Formen: Ergänzungspflegschaft, Abwesenheitspflegschaft, Nachlasspflegschaft

Juristischer Personen/Personengesellschaften

Gesetzliche Vertretungen von juristischen Personen und Inhaber:innen von Personengesellschaften sind Organe dieser Rechtspersonen. Deshalb werden sie auch organschaftliche Vertretungen genannt.

Einzelvertretung

  • Kurz EV
  • Alle Gesellschafter:innen können allein verfügen

Gesamtvertretung

  • Kurz GV
  • Alle Gesellschafter:innen können nur gemeinsam verfügen

Unechte Gesamtvertretung

  • Kurz unechte GV
  • Gesellschafter:in kann nur gemeinsam mit Prokurist:in verfügen

WICHTIG: Vor Verfügung immer die Dokumente, die zur Verfügung berechtigen, prüfen!
Das wären zum Beispiel: die Bestallungsurkunde, der Betreuer:innenausweis oder der Registerauszug.


Beispiel

Jan, Maja und Luis haben zu dritt die ThreeFit KG gegründet.
Jan und Luis sind Gesellschafter, Maja hingegen nur Prokuristin.
Die drei haben sich auf eine unechte Gesamtvertretung geeinigt. Somit sind Jan oder Luis nur gemeinsam mit Maja verfügungsberechtigt.

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