Rechtsgeschäftliche Vertretungen erhalten Vertretungsmacht durch Vollmachten.
Bevollmächtigte, Prokurist:innen oder Handlungsbevollmächtigte können Rechtsgeschäfte im Namen und für die Rechnung der vollmachtgebenden Person tätigen.
Arten der Vollmacht
Allgemein werden die Arten der Vollmachten nach Bürgerlichem Gesetzbuch und Handelsgesetzbuch aufgeteilt.
Vollmachten nach BGB (§ 164 ff. BGB)
Spezialvollmacht |
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Gattungs- oder Artvollmacht |
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Generalvollmacht |
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Vollmachten nach HGB
Prokura (§ 48 ff. HGB) |
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Handlungsvollmacht (§ 54 HGB) |
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Good to know
Bot:in vs. Vertretung durch Vollmacht
- Bote/Botin: übermittelt fremde Willenserklärungen und kann geschäftsunfähig sein
- Vertretung: übermittelt eigene Willenserklärungen im Namen der zu vertretenden Person und muss mindestens beschränkt geschäftsfähig sein