Kassengeschäfte sind halbbare Zahlungen.
Sie umfassen Einzahlungen, dabei nimmt die Bank von ihrer Kundschaft Bargeld entgegen und schreibt es auf deren Konto als Buchgeld gut, sowie Auszahlungen.
Bei diesen wird die Höhe eines bestimmten Betrags in Form von Buchgeld auf dem Konto belastet und an die Kundschaft in Bargeld ausgehändigt.
Ein- und Auszahlungen
- Bei Auszahlungen ist Verfügungsberechtigung durch Unterschrift bzw. PIN zu prüfen
Geldwäschegesetz
- Einzahlung > 15.000 € von Nicht-Kund:innen oder Kund:innen außerhalb der Geschäftsbeziehung
- Transferbetrag > 1.000 €
→ Bank ist verpflichtet Vertragspartner:innen nach gültigem Ausweispapier zu fragen
Falschgeld
- Bei Entgegennahme des Bargelds müssen Münzen und Banknoten auf Echtheit geprüft werden
Als Falschgeld identifizierte Banknoten
- Ersatzloses Einbehalten des Bargelds
- Kund:in erhält Empfangsbescheinigung
- Weiterleitung mit Bericht an Polizei
- Mitteilung an Deutsche Bundesbank
Als Falschgeld verdächtigte Banknoten
- Kund:in erhält Empfangsbescheinigung
- Vorlage bei Deutscher Bundesbank
Szenario A: kein Falschgeld
- Benachrichtigung der Bank
- Kontogutschrift
Szenario B: Falschgeld
- Weiterleitung an Polizei
- Benachrichtigung der Bank
Einblick in die Praxis
Untersuchen der Banknote auf Falschgeld
- Kippen
- Fühlen
- Sehen
- UV-Licht
Umtausch beschädigter Banknoten
- wenn > 50 % vorgelegt → problemlos
- wenn < 50 % vorgelegt → nur mit Nachweis des Antragstellers bzw. der Antragstellerin, dass fehlender Teil vernichtet ist