Bei der Kreditfähigkeit handelt es sich um die Fähigkeit, rechtswirksam Kreditverträge abschließen zu können.
Die Kreditwürdigkeit gibt an, ob die vertragsgemäße Erfüllung der Kreditverpflichtungen erwartet werden kann.
Erklärung
Feststellung der Kreditfähigkeit
- Natürliche Personen sind kreditfähig, wenn sie voll geschäftsfähig sind, also ab der Volljährigkeit
Beurteilung der Kreditwürdigkeit
Man unterscheidet zwischen der persönlichen & materiellen bzw. wirtschaftlichen Kreditwürdigkeit.
Persönliche
Folgende Merkmale beeinflussen die persönliche Kreditwürdigkeit:
- Zuverlässigkeit
- fachliche bzw. berufliche Qualifikation
- Vertrauen der unternehmerischen Fähigkeiten
- Familienstand
- Kontoführung
Materielle / wirtschaftliche
→ Gegenwertige und künftig erwarteten wirtschaftlichen Verhältnisse lassen Zins- und Rückzahlungsleistungen als gesichert erscheinen
Privater Haushalt
Unterlagen zur Pfüfung der wirtschaftlichen Kreditwürdigkeit bei Privatkundschaft:
- Einkommensnachweise / Einkommensteuerbescheide
- Umsatzentwicklung
- Haushaltsrechnung
- Selbstauskunft von Kund:innen
- SCHUFA-Auskunft
- Grundbuchauszüge
- Ungekündigter Arbeitsvertrag
Einblick in die Praxis
Die Kreditfähigkeit, also ob natürliche Personen voll geschäftsfähig und somit volljährig sind, wird bei Bestandskundschaft nicht extra geprüft.
Bei Neu-Kundschaft sieht das allerdings anders aus. Hier benötigt die Bank bei natürlichen Personen einen amtlichen Lichtbildausweis für die Prüfung der Kreditfähigkeit.
Bei beschränkt geschäftsfähigen, minderjährigen Personen wird vom Kreditinstitut die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter:innen und des Familiengerichts verlangt.