Banken schließen Giro- und Kontokorrentkonten in regelmäßigen Zeitabständen ab und erteilen Rechnungsabschlüsse.
Im Rechnungsabschluss wird der Saldo durch die Verrechnung beidseitig entstandener Ansprüche und Zinsen ermittelt.
Der Rechnungsabschluss
- Laut AGBs in der Regel vierteljährliche Erstellung
- Ermittlung Saldo
- Ermittlung Zinsen
- Erstellung von Kontrollunterlagen
Nach § 355 HGB muss die Erstellung des Rechnungsabschlusses mindestens einmal jährlich erfolgen.
Pflichten der Kund:innen
Kund:innen sind verpflichtet, ihre Rechnungsabschlüsse zu prüfen. Sollten diese nicht mit dem Abschluss einverstanden sein, können sie einen Widerspruch einlegen. Ein Widerspruch ist innerhalb von 6 Wochen durch Kund:innen möglich.
Verrechnungspositionen
Der Saldo wird am Ende der Rechnungsperiode mit Zinsen und anderen Entgelten verrechnet.
Zinsarten
Habenzinsen | Erhalten Kund:innen für ihr Guthaben. |
Sollzinsen | Fallen an, wenn Kund:innen ein Kreditlimit haben und dieses nutzten. |
Überziehungszinsen | Wenn Kund:innen kein Kreditlimit haben oder dieses überziehen (geduldete Überziehung), sind Überziehungszinsen zu bezahlen. |
Entgelte
Entgelte können Banken beispielsweise für einzelne Buchungsposten und für die Kontoführung berechnen.
Saldenmethode
- Schritt 1: Umsätze werden nach Wertstellung geordnet und bei jedem Umsatz wird der Saldo gebildet
- Schritt 2: Zinstage werden nach deutscher Zinsmethode (30/360) ermittelt
- Schritt 3: Berechnung von Soll- und Habenzinsen mithilfe von Zinszahlen
Berechnung der Zinsen
Anwendungsbereich
Konditionen der Simple Bank AG
- Zinssatz für Guthaben ab 5.000,00 € → 1,00%
- Zinssatz für Dispositionskredit (300,00 €) → 10,00 %
- Zinssatz für geduldete Überziehungen → 15,00 %
- Grundpreis des Kontos je Quartal → 5,00 €
- Postenentgelt je Buchungsposten → 0,30 € (2 Freiposten je Monat)