Das Handelsregister ist ein amtliches Verzeichnis von Kaufleuten eines oder mehrerer Amtsgerichtsbezirke. Dieses Verzeichnis wird beim zuständigen Registergericht in elektronischer Form geführt.
Grundlagen des Handelsregister
Die Regelungen über das Handelsregister stehen in § 8 HGB.
Aufbau
Je nach Rechtsform werden die Kaufleute in verschiedenen Bereichen eingetragen. Im Handelsregister haben wir zwei Abteilungen.
In der Abteilung A werden Einzelkaufleute und Personengesellschaften wie Kommanditgesellschaften oder offene Handelsgesellschaften eingetragen.
In der Abteilung B sind alle Kapitalgesellschaften aufzufinden. Das sind zum Beispiel GmbHs oder Aktiengesellschaften.
Inhalte
Es werden zahlreiche Inhalte in das Verzeichnis mit aufgenommen. Alle Einträge, Änderungen und Löschungen werden veröffentlicht.
- Firma
- Gegenstand des Unternehmens
- Sitz der Gesellschaft/Niederlassung
- Stammkapital bei Kapitalgesellschaften
- Geschäftsinhaber:innen, persönlich haftende Gesellschafter:innen, Vorstandsmitglieder
- Vertretungsregelungen für die Leitorgane
- Prokura
- Rechtsverhältnisse (z.B. Rechtsform)
Eintragung und Löschung
Einsicht in das Handelsregister
Das Register kann unter der Internetseite www.handelsregister.de eingesehen werden. Es ist für jeden möglich, sich Einträge anzusehen. Die Einsicht ist zu jedem Informationszweck geeignet.
Einblick in die Praxis
Handelsregisterauszug der Krypto Mining Müller GmbH
So könnte beispielsweise der Handelsregisterauszug der Krypto Mining Müller GmbH aussehen. Je nach Rechtsform kann sich dieser Auszug im Vergleich zu anderen Unternehmen teilweise noch unterscheiden.