§ 1 HGB: Kaufmann oder Kauffrau ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt ("Istkaufmann/-frau"). Ein Handelsgewerbe ist ein Gewerbebetrieb, der auf kaufmännische Weise betrieben wird.
Voraussetzungen
- Selbstständigkeit
- Nachhaltigkeit der Betätigung
- Absicht der Gewinnerzielung
- Beteiligung am allgemeinen wirtschafltichen Verkehr
WICHTIG: Verpflichtung zur Eintragung ins Handelsregister!
Formkaufleute |
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Kannkaufmann/Kannkauffrau |
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Keine Kaufleute |
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Firma
- Name, unter dem Kaufleute Geschäfte betreiben und Unterschriften abgeben
- Unter Firma kann Kaufmann/-frau klagen oder verklagt werden (§ 17 HGB)
- Frei wählbar, aber Unterscheidung zu anderen Unternehmnungen muss klar sein, sowie keine Irreführung
- Zusatz zwingend: Rechtsform der Unternehmung (z.B. e.K., AG, OHG, KG,...)