Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch AGB, sind vorformulierte und standardisierte Vertragsbedingungen.
Damit die AGB Bestandteil eines Vertrags werden, muss bei Privatpersonen ausdrücklich auf sie hingewiesen werden. Bei Kaufleuten und juristischen Personen werden sie stillschweigend anerkannt.
Bankspezifische Bestandteile
Die AGB von Banken unterscheiden sich in einigen Bestandteilen von anderen AGB, wie z.B. den vom Fitness Studio.
Bankgeheimnis und Bankauskunft
- Bankgeheimnis umfasst alle Tatsachen und Wertungen, die die Bank über ihre Kundschaft hat
- Weitergabe der Informationen nur, wenn es dafür eine gesetzliche Grundlage gibt, oder die betreffende Person einwilligt
- Bankauskünfte über juristische Personen dürfen immer ersteilt werden, außer es liegt explizit eine andere Weisung vor
- Bankauskünfte über Privatpersonen dürfen nur mit deren Zustimmung erteilt werden
Rechnungsabschluss
- Müssen quartalsweise erstellt werden
- Enthält alle Zinsen, Kosten und Entgelte, seit dem letzten Rechnungsabschluss
- Einwände durch Kund:innen innerhalb von 6 Wochen
- Danach muss eine fehlerhafte Buchhung durch die kontoinhabende Person bewiesen werden
Entgelte
Die AGB weisen ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche Entgelte im Preis- und Leistungsaushang geregelt sind.
Mitwirkungspflicht
- Kund:innen müssen der Bank unverzüglich mitteilen, wenn sich ihr Name, ihre Anschrift oder ihre erteilten Vollmachten ändern
- Aufträgen müssen klar formuliert sein
- Kund:innen müssen prüfen, ob Aufträge richtig ausgeführt wurden und Einwände unverzüglich mitteilen
Einlagensicherungssystem
Banken müssen in ihren AGB auf das Einlagensicherungssystem hinweisen, an das sie angeschlossen sind.
Kündigung
Kündigungsrechte der Kundschaft
- Jederzeit ohne Kündigungsfrist die gesamte Geschäftsbeziehung oder einzelne Verträge, außer es ist eine Laufzeit oder abweichende Kündigungsregelungen vereinbart (z.B. Sparvertrag)
- Aus wichtigem Grund ist auch fristlose Kündigung möglich
Kündigungsrechte der Bank
- Jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungfrist, falls keine Laufzeit oder abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist
- Aus wichtigem Grund ist auch fristlose Kündigung möglich
Haftung
In den AGB ist die Haftung bei
- Verschulden der Bank geregelt.
- Verschulden von Dritten geregelt.
- Höherer Gewalt, z.B. Banküberfällen, geregelt.
Einblick in die Praxis
Da die AGB von der einen Vertragsseite vorgeben werden und es ohne die Zustimmung zu den AGB in der Regel nicht zum eigentlich Vertrag kommt, ist gesetzlich gereglt, dass Verbraucher:innen durch die AGB nicht unangemessen benachteiligt werden dürfen.