Geschäfte zwischen Kreditinstituten und ihrer Kundschaft werden in der Regel über Bankkonten abgewickelt. Daher handelt es sich bei solchen Geschäftsverbindungen grundsätzlich um Kontoverbindungen.
Kontoeröffnungsantrag
Zustandekommen
Zwei gegeneinander gerichtete, übereinstimmende Willenserklärungen = Kontovertrag, Geschäftsbesorgungsvertrag
Bestandteile
- Name Kontoinhaber:innen / Kontobezeichnung
- Kontoart
- Oder- bzw. Und-Klausel bei Gemeinschaftskonten
- Angaben zur Legitimationsprüfung gemäß § 154 AO
- Angaben nach § 3 GWG
- Staatsangehörigkeit für devisenrechtliche Stellung nach AWG
- Einwilligung zur Übermittlung von Daten an SCHUFA
- Einbeziehung der AGB
- Unterschrift Kontoinhaber:innen
- Unterschrift gesetzliche Vertreter:innen
- Angaben zu gesetzlichen Vertreter:innen
- Unterschrift Bankmitarbeiter:in
Good to know
ABG & Sonderbedingungen
- Schnellere, rationellere Abwicklung der Geschäftsbeziehung zwischen Kreditinstitut und Kund:innen
- Gelten für gesamte Geschäftsverbindung
- Spezielle Sonderbedingungen für verschiedene Produkte