Jeder juristischen Person, einer:
- OHG,
- KG,
- Partner:innenschaftsgesellschaft oder
- BGB-Gesellschaft
kann ein Insolvenzverfahren eröffnet werden. Es dient der gemeinschaftlichen Befriedigung der Gläubiger:innen eines:einer Schuldner:in. Das Vermögen des:der Schuldner:in wird verwertet und der Erlös wird verteilt. Man spricht auch von Regelinsolvenzverfahren.
Ablauf
- Form: Schriftlicher Antrag mit Verzeichnis aller Gläubiger:innen inkl. ihrer Forderungen
- Antragsberechtigt: Gläubiger:in & Schuldner:in
- Angabe eines Eröffnungsgrunds wird vorausgesetzt
- Insolvenzgläubiger:innen müssen ihre Forderungen schriftlich bei:m Insolvenzverwalter:in anmelden
Eröffnungsgrund
- Zahlungsunfähigkeit
- Schuldner:in kann fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen → Schuldner:in ist zahlungsunfähig
- Einstellung der Zahlungen des:der Schuldner:in
- Drohende Zahlungsunfähigkeit
- Schuldner:in kann voraussichtlich bestehende Zahlungspflichten zum Zeitpunkt der Fälligkeit nicht erfüllen → droht zahlungsunfähig zu werden
- Überschuldung
- Vermögen des:der Schuldner:in deckt bestehende Verbindlichkeiten nicht
- Außer: Fortführung des Unternehmens ist überwiegend wahrscheinlich
Good to know
Berechnung Insolvenzquote
Anis muss mit seinem Gartencenter simpleplants AG Insolvenz anmelden. Die verbleibende Insolvenzmasse beträgt 100.000 €. Dem gegenüber wurden Verbindlichkeiten in Höhe von 500.000 € angemeldet (ohne nachrangige Insolvenzgläubiger:innen).
Die Insolvenzquote berechnest du wie folgt:
Naela ist eine der Gläubiger:innen von Anis, sie hat ihm gegenüber eine Forderung in Höhe von 50.000 €. Aus der Insolvenzmasse wird sie nun laut Insolvenzquote 10.000 € (50.000 € x 0,20) erhalten.