Wohnungsbauprämiengesetz

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Das Wohnungsbauprämiengesetz ist ein Gesetz, das den Erwerb von Immobilien oder deren Instandhaltung fördern soll. Zu diesem Zweck wird die sogenannte Wohnungsbauprämie ausgezahlt.


Vorrausetzungen

  • Unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Personen
  • Mind. 16 Jahre alt

Förderung

ToDo

Mindestsparleistung von jährlich 50 €

Förderfähige Produkte

  • Bausparverträge
  • Erwerb von Anteilen an Bau- und Wohnungsgenossenschaften
  • Baufinanzierungsverträge

Prämienunschädliche Verfügung

Vertragsschluss bis 31.12.2008

Vertragsschluss ab 01.01.2009

  • Freie Verfügung über Bausparguthaben nach Ablauf einer 7-jährigen Sperrfrist
  • Freie Verfügung über Bausparguthaben nach Ablauf einer 7-jährigen Sperrfrist, wenn Bausparer:in bei Vertragsschluss das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
  • Gültig für Prämie der letzten sieben Jahre
  • Nur einmal je Bausparer:in möglich
  • Ausgezahlte Beträge werden sofort und direkt für Wohnungsbau verwendet
  • Im Fall der Abtretung: wenn Erwerber:in Beträge sofort und direkt für Wohnungsbau verwendet
  • Bei Tod oder voller Erwerbsunfähigkeit der bausparenden Person
  • Mindestens ein Jahr ununterbrochen Arbeitslos

Wohnungswirtschaftlicher Zweck

Definiert im Bausparkassengesetz:

  • Errichtung, Beschaffung, Erhaltung und Verbesserung von Gebäuden oder Wohnungen
    • Wohnzweck: Aufenthalt und Unterkunft für Privatpersonen
  • Erwerb von Rechten, Bauland und Erbbaurechte
  • Ablösen von Immobilienkrediten
  • Erwerb von Wohnrechten in Seniorenheimen
Jan auf der Baustelle

Einblick in die Praxis

Um die Wohnungsbauprämie zu erhalten, muss diese bei der Bausparkasse beantragt werden. Diese ermittelt die Prämie und fordert sie beim zuständigen Finanzamt an.

  • Gutschrift der Prämie auf das Bausparkonto

Der Anspruch auf Wohnungsbauprämie entsteht mit Ablauf eines Jahres, danach kann innerhalb von zwei Jahren ein Antrag auf Gewährung gestellt werden.

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