Das Wohnungsbauprämiengesetz ist ein Gesetz, das den Erwerb von Immobilien oder deren Instandhaltung fördern soll. Zu diesem Zweck wird die sogenannte Wohnungsbauprämie ausgezahlt.
Vorrausetzungen
- Unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Personen
- Mind. 16 Jahre alt
Förderung
Mindestsparleistung von jährlich 50 €
Förderfähige Produkte
- Bausparverträge
- Erwerb von Anteilen an Bau- und Wohnungsgenossenschaften
- Baufinanzierungsverträge
Prämienunschädliche Verfügung
Vertragsschluss bis 31.12.2008 | Vertragsschluss ab 01.01.2009 |
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Wohnungswirtschaftlicher Zweck
Definiert im Bausparkassengesetz:
- Errichtung, Beschaffung, Erhaltung und Verbesserung von Gebäuden oder Wohnungen
- Wohnzweck: Aufenthalt und Unterkunft für Privatpersonen
- Erwerb von Rechten, Bauland und Erbbaurechte
- Ablösen von Immobilienkrediten
- Erwerb von Wohnrechten in Seniorenheimen
Einblick in die Praxis
Um die Wohnungsbauprämie zu erhalten, muss diese bei der Bausparkasse beantragt werden. Diese ermittelt die Prämie und fordert sie beim zuständigen Finanzamt an.
- Gutschrift der Prämie auf das Bausparkonto
Der Anspruch auf Wohnungsbauprämie entsteht mit Ablauf eines Jahres, danach kann innerhalb von zwei Jahren ein Antrag auf Gewährung gestellt werden.