Zustandekommen eines Kaufvertrages

Zustandekommen eines Kaufvertrages

Um einen Kaufvertrag abzuschließen, bedarf es zwei übereinstimmende, mit Bezug aufeinander abgegebene Willenserklärungen.


Willenserklärungen

Auf der linken Seite ist eine Kundin zu sehen, auf der rechten Seite ein schick gekleideter und freundlich strahlender Jan. Von der Kundin geht ein Pfeil in Richtung Jan. Auf diesem steht "1. Willenserklärung - Antrag". Von Jan geht ebenfalls ein Pfeil aus in Richtung der Kundin. Auf diesem ist "2. Willenserklärung - Annahme" zu lesen. Die beiden Pfeile stehen also für die jeweiligen Willenserklärungen. Zwischen der Kundin und Jan ist zu guter Letzt noch ein Vertrag zu sehen, darüber steht "Bei Übereinstimmung = Kaufvertrag".

Grundsätzlich bringst du mit einer Willenserklärung zum Ausdruck, dass du etwas willst. Bei einem Kaufvertrag unterscheiden wir zwischen zwei verschiedenen Willenserklärungen: Dem Antrag und der Annahme.

Antrag

Der Antrag ist immer die erste Willenserklärung. Durch ihn ergreift einer der beiden zukünftigen Vertragspartner:innen die Initiative zum Abschluss des Kaufvertrages. Beim Antrag sind vor allem zwei Dinge wichtig: Ein Antrag...

  • Kann von Käufer:in oder Verkäufer:in kommen
  • Muss immer gerichtet sein, d. h. er muss sich an eine spezielle Person/Personengruppe richten und den genauen Vertragsgegenstand und Kaufpreis enthalten

Aufgrund des zweiten Punktes stellen weder eine Anfrage noch ausgestellte Produkte einen Antrag dar (dazu unten mehr).

Annahme

Mit der Annahme stimmt Vertragspartner:in 2 dem Antrag von Vertragspartner:in 1 zu. Damit der Kaufvertrag zustande kommt, ist es wichtig, dass die Annahme auf den Antrag bezogen ist und inhaltlich mit ihm übereinstimmt.

Vertragsform

Verträge können in drei verschiedenen Formen abgeschlossen werden:

  • Schriftlich
  • Mündlich
  • Stillschweigend durch konkludentes (übereinstimmendes) Handeln

Beispiele

Ideal-Szenario

Lea legt eine Winterjacke für 100 € auf die Kassentheke (Antrag). Jan steht hinter der Kasse und nimmt die Jacke mit der Absicht, sie Lea für 100 € zu verkaufen (Annahme).

Sonderfall Anfrage

Lea fragt Jan, wie viel die Winterjacke kostet. Jan antwortet "100 € - möchtest du sie gerne kaufen?".

Bei Leas Frage handelt es sich lediglich um eine Anfrage. Anfragen sind kein Antrag. In diesem Fall liegt das daran, dass Lea der Kaufpreis nicht bekannt war und somit kein gerichteter Antrag vorlag. Jan stellt in diesem Fall mit seiner Antwort den Antrag.

Sonderfall Preisverhandlung

Lea antwortet auf Jans Frage, ob sie die Winterjacke für 100 € haben möchte, dass ihr die Jacke zwar gefällt, sie aber nur bereit ist, 85 € auszugeben. Damit stimmen die Willenserklärungen nicht überein und Leas Gebot von 85 € für die Jacke ist der neue Antrag.

Sonderfall "Invitatio ad offerendum"

Im Geschäft oder Schaufenster ausgestellte Waren stellen keinen Antrag dar, da sie sich nicht an eine spezifische Person richten und somit ungerichtet sind. Diese Waren sind lediglich eine Einladung (invitatio) an den zukünftigen Käufer, einen Antrag abzugeben (ad offerendum).

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