Es gibt eine Reihe von Gesetzten, die für einen fairen Umgang auf dem Markt sorgen sollen. Eines davon ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.
Begriffserklärung unlauterer Wettberwerb
Synonyme für unlauter
- unfair
- unaufrichtig
- falsch
Das heißt:
Das Verhalten des Unternehmens gegenüber den Mitbewerbern oder den Verbrauchern ist nicht korrekt.
§ 1 Zweck des Gesetzes
Mit Hilfe dieses Gesetzes sollen die Mitbewerber, die Verbraucher und die sonstigen Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen geschützt werden.
Ziel:
- Schutz der Interessen der Allgemeinheit:
Unverfälschter Wettbewerb - Schutz der Mitbewerber:
Faire Mittel gegenüber der Konkurrenz einsetzen - Schutz der Kunden:
Nicht übervorteilt werden, Marktübersicht behalten
§3 Verbot unlauterer geschäftlicher Handlungen
- Es dürfen keine Maßnahmen ergriffen werden, die den Wettbewerb negativ beeinflussen
- Daraus darf keinen Nachteil für seine Konkurrenz oder die Kunden entstehen
- Genaue Beispiele finden sich im Anhang des Gesetzestextes
Rechtliche Konsequenzen bei Verstößen
Von einem Gericht können Unterlassungen, Beseitigungen, Auskunft oder Schadensersatz gefordert werden.
Geld- oder Freiheitsstrafen können aufgrund von:
- Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen
- Etablierung eines Schneeballsystems verhängt werden.
§ 4 Mitbewerberschutz
Nach §4 handelt jemand unlauter, der Waren, Dienstleistungen, Tätigkeiten, sowie persönliche oder geschäftliche Verhältnisse eines Mitbewerbers herabsetzt oder verunglimpft.
Konkret sind das Verunglimpfungen von:
- Waren
- Dienstleistungen
- Tätigkeiten
- Persönlichen und geschäftlichen Verhältnissen
Oder
- Aufstellen und Verbreiten von Unternehmens schädigenden Tatsachen
- Vermeidbare, unangemessene oder illegal erlangte Nachahmungen von Waren oder Dienstleistungen
- Gezielte Behinderung der Mitbewerber
§ 5 Irreführende geschäftliche Handlungen
Unlautere Handlungen irreführende Handlungen oder Werbung Nachweislich falsche Aussagen
- Wahre Sachverhalte dürfen nicht missverständlich dargestellt werden
- Wesentliche Sachverhalte dürfen nicht verschwiegen werden
§ 6 Vergleichende Werbung
Lautere Werbung
Nach § 6 UWG ist vergleichende Werbung erlaubt, sofern sie lauter ist. Erlaubt ist also Werbung, die sich konkret auf einen Preis bezieht.
Auch das Testergebnis einer neutralen Institution ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Eine Voraussetzung dafür ist ein überdurchschnittliches Ergebnis.
Unlautere Werbung
Unlautere Werbung ist Werbung in der...
- Der Vergleich nicht objektiv nachprüfbar ist.
- Sich der Vergleich nicht auf den Preis bezieht.
- Sich der Vergleich auf Waren und Dienstleistungen bezieht, die nicht denselben Zweck haben.
- Mitbewerber, deren Sortiment oder Waren verunglimpft oder herabsetzt werden.
- Geschützten Kennzeichen nachgeahmt oder unklar verwendet werden.
Diese Art von Werbung ist verboten.
§ 7 Unzumutbare Belästigungen
Verboten:
- Telefon-, Mail- oder SMS Werbung
- Einwerfen von Prospekten in Briefkästen auf denen deutlich steht „Bitte keine Werbung“
Werbung mit Preisbezeichnung
Preisbezeichnung | Beschreibung |
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Discountpreis |
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Dauertiefpreis |
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Einführungspreis oder Probierpreis |
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Mondpreis |
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Reduzierter Preis |
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Anwendungsbeispiele
§3 Verbot unlauterer geschäftlicher Handlungen
Die evilcompany ist die direkte Konkurrenz der simplecompany und nutzt jede Gelegenheit, gegen das UWG zu verstoßen.
§ 4 Mitbewerberschutz
Manche Mitarbeiter der evilcompany äußern sich z.B. häufig gegenüber Kunden negativ über die Beratungskompetenzen der simplecompany-Mitarbeiter. Die simplecompany hat schon häufiger Beschwerde eingereicht und versucht, die Methoden der evilcompany zu unterbinden
§ 5 Irreführende geschäftliche Handlungen
Die evilcompany darf nicht ihre eigene Agenda aufhübschen, um besser dazustehen. Tatsachen dürfen nicht verdreht werden.
Zum Beispiel wird der Logo- Diebstahl der simplecompany-Hoodies als Werbekooperation und Aktion auf der Homepage der evilcompany bezeichnet. Das ist aber in keinster Weise mit der simplecompany abgesprochen oder gar genehmigt.