Personalbedarfsermittlung Teil 1

Personalbedarfsermittlung

Die Personalbedarfsplanung hat die Aufgabe, die Zahl sowie die Anforderungen und den Einsatzort/-zeitpunkt für jetzige und künftige Mitarbeitende festzulegen. Dabei ist sie von einer Vielzahl von unternehmensinternen und -externen Einflussfaktoren abhängig.


Allgemein

Oben im Bild sind Unternehmensinterne Einflussfaktoren. Abgebildet ist dabei die simplecompany mit den Mitarbeitenden, da diese den Einfluss auf das Unternehmen haben. Das zweite Bild hat die Überschrift: unternehmensexterne Einflussfaktoren. Hierbei ist auch wieder die simplecompany abgebildet, mit Pfeilen die von außen auf das Unternehmen zeigen.

Unternehmensinterne Einflussfaktoren

Unternehmensexterne Einflussfaktoren

  • Jetziger Personalbestand
  • Gewinnerwartungen
  • Absatzplanung
  • Rationalisierungsmaßnahmen
  • Unternehmenspolitik
  • Fehlzeiten & Fluktuation
  • Technischer Fortschritt
  • Gesamtwirtschaftliche Entwicklungen (Konjunktur, Inflation, Arbeitslosigkeit)
  • Staatliche Wirtschafts- & Sozialpolitik
  • Tarifvertragsänderungen
  • Nachfrage- und Branchenentwicklung
  • Konkurrenzsituation

Arten des Personalbedarfs

  • Ersatzbedarf: Für ausscheidende Mitarbeitende (Fluktuation)
  • Zusatzbedarf: Für die Verwirklichung von Kapazitätserweiterungen z.B. neue Ladenfläche
  • Nachholbedarf: Für Stellen, die bis zum Zeitpunkt der Personalbeschaffung zwar vorgesehen, aber nicht besetzt sind

Methoden zur Personalbedarfsermittlung

Schätzen:

Führungskräfte legen den zukünftigen Bedarf ihres Bereiches aufgrund ihrer Erfahrungen fest.

Stellenplanmethode:

Diese Methode geht vom aktuellen Planstellenbestand der einzelnen Stellen aus.

Die benötigten Stellen (Stellenbestand) werden dem tatsächlichen Personalbestand gegenübergestellt. Dabei verändert sich die Personalmenge um die geplanten Planstellenzu- und -abgänge. Der dadurch errechnete Bruttopersonalbedarf (geplanter Planstellenbestand) wird mit den besetzten Planstellen (Personalbestand) abgeglichen.

  • Sind Planstellen unbesetzt → Personalunterdeckung
  • Sind mehr Mitarbeitende vorhanden als Planstellen
    → Personalüberdeckung

Kennzahlenmethode:

Bei dieser Methode wird ebenfalls vom aktuellen Personalbestand ausgegangen. Dieser wird in Beziehung zu bestimmten betrieblichen Kennzahlen gesetzt. Pro-Kopf-Leistung und Personalquote sind dabei wichtige Grundlagen zur Berechnung.

  • Mithilfe der Pro-Kopf-Leistung wird berechnet, wie viele Mitarbeitende gebraucht werden.
  • Mithilfe der Personalquote wird berechnet, wie viele Mitarbeitende beschäftigt werden dürfen.

Beispielrechnungen

Stellenplanmethode

Bruttobedarf

- Ist-Personalbestand zu Anfang des Planungszeitraums

+ Abgänge in dem Planungszeitraum

- Zugänge in dem Planungszeitraum

= Nettobedarf

Kennzahlenmethode

Pro-Kopf-Leistung:

Ist-Situation

Planung für das Folgejahr

Umsatz: 1.000.000 €

Geplantes Umsatzplus von 10 % = 1.100.000 €

Beschäftigtenzahl: 20

Gesucht

Pro-Kopf-Leistung: 50.000 €
(Berechnet sich durch Umsatz geteilt durch die Beschäftigtenzahl)

Pro-Kopf-Leistung soll sich um 5 % erhöhen = 52.500 €

Um die Beschäftigtenzahl für das Folgejahr zu ermitteln, wird folgende Formel benutzt:

\frac{\text{Geplanter Umsatz}}{\text{Geplante Pro-Kopf-Leistung}}Geplanter UmsatzGeplante Pro-Kopf-Leistung\frac{\text{Geplanter Umsatz}}{\text{Geplante Pro-Kopf-Leistung}} = \frac{\text{1.100.000,00 €}}{\text{52.500 €}} = 20,95=1.100.000,00 €52.500 €=20,95 = \frac{\text{1.100.000,00 €}}{\text{52.500 €}} = 20,95

Damit errechnet sich, dass 20,95 bzw. aufgerundet 21 Mitarbeitende im nächsten Jahr gebraucht werden.

Personalquote:

Ist-Situation

Planung für das Folgejahr

Umsatz: 5.000.000,00 €

Umsatzplus von 5 % = 5.250.000,00 €

Beschäftigtenzahl: 10

Gesucht

Personalkosten: 300.000 €

Gesucht

Personalkostenquote: 6 %

Personalkostenquote senken um 1 % → 5 %

Durchschnittliche Vergütung: 30.000 €

Erhöhung der durchschnittlichen Vergütung um 5 % = 31.500 €

Zuerst müssen die Personalkosten für das Folgejahr mithilfe dieser Formel berechnet werden:

{\text{Geplante Personalkosten}} = \frac{\text{Geplante Personalkostenquote × Geplanter Umsatz}}{100}Geplante Personalkosten=Geplante Personalkostenquote × Geplanter Umsatz100{\text{Geplante Personalkosten}} = \frac{\text{Geplante Personalkostenquote × Geplanter Umsatz}}{100}= \frac{\text{5 × 5.250.000 €}}{100} = \text{262.500 €}=5 × 5.250.000 €100=262.500 €= \frac{\text{5 × 5.250.000 €}}{100} = \text{262.500 €}

Um die erlaubte Beschäftigtenzahl für das Folgejahr zu ermitteln, wird folgende Formel benutzt:

\frac{\text{Geplante Personalkosten}}{\text{Durchschnittliche Vergütung im Folgejahr}}Geplante PersonalkostenDurchschnittliche Vergu¨tung im Folgejahr\frac{\text{Geplante Personalkosten}}{\text{Durchschnittliche Vergütung im Folgejahr}} = \frac{\text{262.500 €}}{\text{31.500 €}} = 8,33=262.500 €31.500 €=8,33 = \frac{\text{262.500 €}}{\text{31.500 €}} = 8,33

Damit errechnet sich, dass acht Vollzeitbeschäftigte und gegebenenfalls eine Teilzeitkraft im nächsten Jahr beschäftigt werden dürfen.

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