Die Buchführungspflicht ist die gesetzliche Pflicht aller Kaufleute oder Unternehmen zur Führung von Büchern.
Handelsrechtliche Pflicht
- Nach § 238 Abs 1 Satz 1 HGB sind alle Kaufleute verpflichtet Bücher zu führen.
- Es müssen alle Handelsgeschäfte und Vermögenswerte ersichtlich sein.
- Die Bücher müssen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung geführt werden.
- Wer zu den Kaufleuten zählt, ist in § 1 bis § 6 HGB geregelt.
- Nach § 242 müssen alle Kaufleute einen Jahresabschluss sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) erstellen
Vereinfachte Buchführung
Nach § 241 a sind Einzelkaufleute von der Buchführung und der Erstellung eines Inventars befreit, wenn:
- An zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen
- 600.000 € Umsatzerlöse und
- 60.000 € Jahresüberschuss
nicht überschritten wird.
Steuerrechtliche Pflicht
Nach Steuerrecht ist man verpflichtet Bücher zu führen:
- § 140 Abgabenordnung (AO); wer nach anderen Büchern außer den Steuergesetzen Buchführungspflichtig ist
- Nach § 141 AO Gewerbebetriebe mit mehr als:
- 600.000 € Jahresumsatz, oder
- 60.000 € Gewinn in einem Jahr.
Nice to know
Je nach Größe und Rechtsform sind einige Unternehmen zur Aufstellung weitere Dokumente verpflichtet:
- Kapitalgesellschaften die unter das Publizitätsgesetz (PublG) fallen müssen einen Anhang und einen Lagebericht erstellen
- Für kleine und kleinste Kapitalgesellschaften nach § 264 HGB gibt es hierfür Ausnahmen
- Kapitalmarktorientierte Unternehmen müssen zusätzlich eine Kapitalflussrechnung, einen Eigenkapitalspiegel und einen Segmentbericht erstellen
- Unternehmen in Konzernstrukturen haben noch weitere Regeln