Kartenzahlung: Bankkarten

Kartenzahlungen: Debitkarte

Bankkarten werden eingesetzt, um unbare Zahlungen zu tätigen. Sie ermöglichen außerdem die Nutzung von Serviceleistungen an Geldautomaten sowie an SB–Terminals. Bankkarten werden vom Kreditinstitut ausgegeben und sind kontengebunden.


Zahlung mit der Debitkarte

Bargeldlose Zahlungen werden mit der Bankkarte an einem Kartenterminal getätigt. Die Karte wird eingesteckt oder kontaktlos vor das Gerät gehalten. Das ist der sogenannte Point of Sale, kurz POS.

Debitkarten sind kontogebundene Karten, die vom Kreditinstitut ausgegeben werden.

Mit ihr sind im wesentlichen zwei Zahlungsfunktionen möglich:

  1. Zahlungen per girocard
  2. Zahlungen per Elektronischer SEPA-Lastschrift (ELV)

Debitkarten können nur auf den Kontoinhaber oder auf eine Kontobevollmächtigte Person ausgestellt werden.

Girocard & andere Debitkarten–Systemen

Kartenzahlungen in Deutschland werden in der Regel mit dem Girocard–System abgewickelt. Tätigt man Zahlungen mit der Karte im Ausland, dann kommt meist V–Pay oder Maestro zum Einsatz.

Kartenzahlungen_Uebersicht

Girocard

Girocard ist das deutsche Debitzahlungssystem und ermöglicht gleichzeitig auch Verfügungen an deutschen Geldautomaten.

Girocard

Einsatzgebiet:

Deutschland

Betreiber:

Deutsche Kreditwirtschaft

Legitimation:

PIN

Zahlungsgarantie:

Ja

Sperrabfrage:

Ja

Limits:

Individuell

V–Pay

V–Pay ist ein europaweites Debitzahlungssystem und ermöglicht gleichzeitig auch Verfügungen an Geldautomaten überall dort, wo es akzeptiert wird.

V–Pay

Einsatzgebit:

Europa

Betreiber:

Visa Inc.

Legitimation:

PIN

Zahlungsgarantie:

Ja

Sperrabfrage:

Ja

Limits:

Individuell

Maestro

Maestro ist ein weltweites Debitzahlungssystem und ermöglicht gleichzeitig auch Verfügungen an Geldautomaten überall dort, wo es akzeptiert wird.

Maestro

Einsatzgebiet:

Weltweit

Betreiber:

Mastercard Inc.

Legitimation:

PIN

Zahlungsgarantie:

Ja

Sperrabfrage:

Ja

Limits:

Individuell

Autorisierung

Die Autorisierung oder auch Legitimation prüft die Ordnungsmäßigkeit der Zahlung.

Sie kann offline oder online geschehen. Ob die Autorisierung offline oder online durchgeführt wird, ist durch ein in der Karte hinterlegtes Limit festgelegt.

Offline

Online

  • Mit Daten gespeicherten Daten auf der Karte.

Onlineüberprüfung der Daten bei der Autorisierungszentrale der Institutgruppe.

  • Kontrolle der PIN
  • Prüfung der Echtheit der Karte
  • Prüfung auf Kartensperre
  • Prüfung des Verfügungsrahmens

Elektronisches Lastschriftverfahren (ELV)

SEPA–Lastschrift

ELV–Zahlungen werden mithilfe der Daten, die auf der Karte gespeichert sind, getätigt. Dabei wird ein einmaliges elektronisches SEPA–Lastschriftmandat erteilt (2).

ELV–Zahlungen basieren auf der SEPA–Lastschrift.

Kunde prüft den Betrag und unterschreibt das Mandat sowie die Vereinbarung zur Herausgabe seiner Daten im Falle der Nichteinlösung. Diese Vereinbarung entbindet das Kreditinstitut einmalig vom Bankgeheimnis und gestattet die Herausgabe des Namens und der aktuellen Adresse.

Die Pre–notification hat eine verkürzte Frist von einem Tag (3).

Elektronisches Lastschriftverfahren (ELV)

Einsatzgebiet:

SEPA–Zone

Grundlage:

SEPA–Lastschrift

Legitimation:

Unterschrift

Zahlungsgarantie:

Nein

Sperrabfrage:

Nein

Limits:

Nein

Für Händler

  • Volles Zahlungsrisiko
  • Rückgabe wegen Widerspruch möglich
  • Risikobekämpfung mit internen Sperrdateien der Netzbetreiber
  • Geringe Kosten

Anwendungsbereich

Vereinbarung zur Entbindung vom Bankgeheimnis

Hinweis auf der Rückseite eines Kaufbelegs:

"Für den Fall der Rückgabe oder Nichteinlösung der Lastschrift ermächtige ich meine Bank unwiderruflich, der Supermarkt AG Name und aktuelle Anschrift des Kontoinhabers mitzuteilen. Im Falle der Nichteinlösung ermächtige ich die Supermark AG, meine Daten in die Sperrdatei des Zahlungsdienstleister AG aufzunehmen. Der Sperreintrag wird nach Entrichtung des fälligen Betrags entfernt."

Hinweis

Hier fordert der Kunde seine Bank auf, einmalig seinen Namen und die aktuelle Anschrift dem Zahlungsempfänger mitzuteilen. Mit diesen Daten kann der Zahlungsempfänger seine Rechte gegenüber dem Zahlungspflichtigen geltend machen.

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