Gewährleistung, Garantie und Kulanz

Gewährleistung, Garantie und Kulanz

Ein Verbrauchsgüterkauf ist der Kauf einer beweglichen Sache bei einem Unternehmer. Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben. Vertraglich vereinbart und freiwillig ist die Garantie. Eine rein freiwillige Leistung ist die Kulanz.


Verbrauchsgüterkauf § 474 BGB

  • Verbraucher kauft eine bewegliche Sache bei einem Unternehmer.
  • Gesetzliche Grundlage: § 474 BGB
  • Die Vertragsfreiheit darf so weit eingeschränkt werden, dass die Kundschaft vor Irreführungen geschützt wird.
  • Individuelle Vereinbarungen, die in einem Kaufvertrag zwischen Händler und Kundschaft festgelegt werden, dürfen die gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht unterschreiten.

Gewährleistung

Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Vorschrift für die mangelfreie Warenlieferung.

Gewährleistungsfristen:

  • Für neue Ware zwei Jahre
  • Für gebrauchte Ware ein Jahr

Hat die gelieferte Ware allerdings einen Mangel greifen die Gewährleistungsrechte.
Diese werden auch als Nacherfüllung bezeichnet. Das heißt, es kann hier zunächst nur eine Ersatzlieferung oder eine Reparatur verlangt werden.

Die Kosten für die Nacherfüllung tragen die Verkaufenden oder die Hersteller. Die Kundschaft kann dabei entscheiden, ob diese lieber eine Reparatur oder eine Ersatzlieferung möchten.

Mehr zum Thema Nacherfüllung gibt es im Lernfeld 7.

Beweislastumkehr

Das Recht auf gesetzliche Gewährleistung steht der Kundschaft nur zu, wenn der Mangel oder das Problem bereits bei der Warenübergabe vorhanden war.

Aufgrund einer Gesetzesänderung gilt seit dem 01.01.2022:

  • In den ersten 12 Monaten gilt die Vermutung, dass der Fehler bereits beim Kauf bestandenen hat.
  • Für Einkäufe vor dem 01.01.2022 gilt die Vermutung nur für 6 Monate.

Nach dieser Frist kommt es zur Beweislastumkehr.
Heißt: Der Beweis, dass die Ware von Anfang an fehlerhaft war, muss dann ab dem 13. Monat vom Unternehmen erbracht werden. Für diesen Beweis werden allerdings häufig Sachverständige benötigt.

Garantie

Garantie ist die vertragliche Vereinbarung zwischen Verkaufenden und Kaufenden.

In der Garantie verpflichtet sich der Verkaufende alle auftretenden Mängel unentgeltlich zu beseitigen.

Die gesetzliche Gewährleistung darf jedoch in keinem Fall unterboten oder außer Kraft gesetzt werden.

Kulanz

Die Kulanz ist ein freiwilliges Entgegenkommen der Verkaufenden gegenüber der Kundschaft.
Diese greift z.B. im Reklamationsfall und gilt als zuvorkommende Verhaltensweise.
Sie trägt zur Kundenbindung in Fachgeschäften und zur Markenbindung bei.

Ein weiteres Beispiel für ein kulantes Verhalten ist der Umtausch.


Anwendungsbeispiele

Gewährleistung

Jan stellt beim ersten starken Regenguss fest, dass seine Regenjacke nicht dicht ist. Dabei wirbt die Marke damit, dass ihre Ware besonders regendicht ist. Deshalb beruft er sich auf die gesetzliche Gewährleistung und fordert Nacherfüllung.

Garantie

Der Regenjackenhersteller bietet seiner Kundschaft 5 Jahre Garantie auf die Wasser- und Winddichtigkeit ihrer Regenjacken an. Jans Regenjacke lässt bereits nach 3 Jahren nach. Darum schickt er die Jacke zusammen mit seinem Kassenbeleg ein. Der Hersteller kümmert sich jetzt um die Reparatur, Nachbesserung oder den Austausch des Produktes.

Kulanz

An Jans Regenjacke ist der Reißverschluss kaputt gegangen. Ein defekter Reißverschluss fällt häufig weder unter die Garantie noch unter die Gewährleistung. Manche Unternehmen reparieren den Reißverschluss jedoch trotzdem kostenlos.

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