Mit Abschluss eines Kaufvertrags gehen die Vertragspartner:innen ein Verpflichtungsgeschäft und ein Erfüllungsgeschäft ein.
Verpflichtungsgeschäft
Das Verpflichtungsgeschäft regelt die rechtlichen Pflichten der beiden Vertragspartner:innen und ist in § 433 BGB beschrieben. Hier findest du einen knackigen Überblick über die rechtlichen Pflichten von Käufer:in und Verkäufer:in:
Erfüllungsgeschäft
Das Erfüllungsgeschäft beschreibt, dass die Pflichten von beiden Vertragspartnern:innen wahrgenommen werden. Kurz gesagt: Die Vertragspartner:innen tauschen Geld gegen Ware/Leistung.
Einfluss der zeitlichen Komponente
Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft können zeitlich zusammen fallen, müssen sie aber nicht.
Wir unterscheiden daher in Abhängigkeit der zeitlichen Komponente zwischen drei verschiedenen Formen:
- "Zug-um-Zug"-Geschäft / Handkauf: Verplichtungsgeschäft zeitgleich mit dem Erfüllungsgeschäft (Geld im direkten Austausch gegen Ware / Leistung)
- Bestellung mit Vorkasse: Käufer:in erfüllt Pflichten vor Verkäufer:in (Geld vor Ware / Leistung)
- Kauf auf Ziel / Kreditkauf: Verkäufer:in erfüllt Pflichten vor Käufer:in (Ware / Leistung vor Geld)
Beispiel
Lea ist in der simplecompany und hat eine Jacke gefunden, die ihr extrem gut gefällt, aber nicht mehr in ihrer Größe zu haben ist. Also geht sie zu Jan an die Kasse und fragt ihn, ob es die Jacke auch noch in ihrer Größe gibt. Jan antwortet ihr, dass er die Jacke in ihrer Größe bestellen müsste, wenn Lea sie haben möchte. Lea möchte die Jacke natürlich haben und bezahlt noch an Ort und Stelle. Drei Tage später kann Lea ihre bereits bezahlte Jacke abholen.
Welche Form liegt vor? Ganz klar eine Bestellung mit Vorkasse, denn Lea erfüllt ihre Pflichten vor der simplecompany (Geld vor Ware / Leistung).