Der Ausbildungsvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Ausbildenden und dem Auszubildenden. In diesem Vertrag werden die grundsätzlichen Rahmenbedingungen des Ausbildungsverhältnisses festgelegt.
Erklärung
Fakten zum Ausbildungsvertrag
Die Vereinbarung muss in ein Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen werden (z.B. bei der Industrie- und Handelskammer)
Die zuständige Stelle führt das Verzeichnis und prüft den Ausbildungsvertrag (z.B. auf korrekte Ausbilungsvergütung oder den Urlaubsanspruch)
Die Eintragung ist Vorraussetzung für die Prüfung - also extrem wichtig
§ 10 BBiG:
Pflicht zum Abschließen eines Ausbildungsvertrags
Mindestanforderungen an den Ausbildungsvertrag
Art, sachliche und zeitliche Gliederung
Beginn + Dauer der Berufsausbildung
Ausbildungsmaßnahmen (z.B. Seminare, Schulungen)
Dauer der täglichen Arbeitszeit
Dauer der Probezeit
Urlaubsanspruch
Hinweis auf Tarifverträge
Höhe der Vergütung
§ 11 BBiG:
Mindestanforderungen des Ausbildungsvertrags
Verpflichtungen
Pflichten des Auszubildenen | Pflichten des Ausbildenden |
---|---|
Lernpflicht | Sorgt für eine qualifizierte Ausbildung |
Bewahrung von Betriebsgeheimnissen | Fürsorgepflicht |
Befolgung von Anweisungen | Bereitstellung von Arbeitsmitteln |
Teilnahme an Berufsschule und Ausbildungsmaßnahmen | Freistellung für Schule und Prüfungen |
Führen von Ausbildungsnachweisen (z.B. das Berichtsheft) | Vergütung zahlen |
Kündigung
Während der Probezeit kann der Vertrag jederzeit und ohne Grund von jedem der Partner gekündigt werden.
Nach der Probezeit gibt es eine Unterscheidung zwischen fristloser und ordentlicher Kündigung.
Bei einer fristlosen Kündigung können beide Vertragspartner wegen schwerwiegender Vorfälle fristlos unter Angabe von Gründen kündigen.
Bei einer ordentlichen Kündigung ist ein Kündigungsgrund anzugeben, außerdem ist die Kündigungsfrist von 4 Wochen einzuhalten.