Deine Ausbildung steht kurz bevor und du wartest nur noch auf deinen Vertrag? Ein paar Dinge solltest du unbedingt in Bezug auf deinen Ausbildungsvertrag beachten.
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Ausbildungsvertrag einfach erklärt
Dein Ausbildungsvertrag regelt den Inhalt und den Ablauf während deiner Ausbildung. In ihm müssen bestimmte Daten enthalten sein, damit dieser gültig ist. Diese Daten werden über das Berufsbildungsgesetz, kurz BBiG, geregelt.
Der Vertrag enthält zum einen personenbezogene Daten zum Arbeitsverhältnis, wie z.B. Vergütung, Arbeitszeit und Urlaubsanspruch, aber auch betriebliche Daten, wie die Ausbildungsmaßnahmen. Außerdem werden im Vertrag die Pflichten, die Azubis und Ausbildende einhalten müssen, festgehalten.
Ausbildungsvertrag Definition
Der Ausbildungsvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Ausbildenden und dem Auszubildenden. In diesem Vertrag werden die grundsätzlichen Rahmenbedingungen des Ausbildungsverhältnisses festgelegt.
Aufbau des Ausbildungsvertrags
Gesetzlich wird dein Ausbildungsvertrag über das Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt. Der Vertrag regelt den Ablauf deiner Ausbildung. Du solltest dich deshalb gut mit dem Inhalt auseinandersetzen.
Fakten zum Ausbildungsvertrag
- Die Vereinbarung muss in ein Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen werden (z.B. bei der Industrie- und Handelskammer)
- Die zuständige Stelle führt das Verzeichnis und prüft den Ausbildungsvertrag (z.B. auf korrekte Ausbilungsvergütung oder den Urlaubsanspruch)
- Die Eintragung ist Vorraussetzung für die Prüfung – also extrem wichtig
§ 10 BBiG:
Pflicht zum Abschließen eines Ausbildungsvertrags
Mindestanforderungen an den Ausbildungsvertrag
Ein schriftlicher Berufsausbildungsvertrag muss nach § 11 des Berufsausbildungsgesetzes mindestens die nachfolgenden Punkte enthalten:
Art, sachliche und zeitliche Gliederung
Beginn und Dauer der Berufsausbildung
Ausbildungsmaßnahmen (z.B. Seminare, Schulungen)
Dauer der täglichen Arbeitszeit
Dauer der Probezeit
Urlaubsanspruch
Hinweis auf Tarifverträge
Höhe der Vergütung
Verpflichtungen
In der Ausbildung hast du, aber auch dein Ausbilder oder deine Ausbilderin, bestimmte Aufgaben, die erfüllt werden müssen. Diese Aufgaben sind unter anderem gesetzlich durch §§ 13–19 des Berufsbildungsgesetzes BBiG geregelt.
Pflichten des Auszubildenden | Pflichten des Ausbildenden |
---|---|
Lernpflicht | Bereitstellung einer qualifizierten Ausbildung |
Bewahrung von Betriebsgeheimnissen | Fürsorgepflicht |
Befolgung von Anweisungen | Bereitstellung von Arbeitsmitteln |
Teilnahme an Berufsschule und Ausbildungsmaßnahmen | Freistellung für Schule und Prüfungen |
Führen von Ausbildungsnachweisen (z.B. das Berichtsheft) | Bezahlung der Vergütung |
Kündigung
Während der Ausbildung gilt ein besonderer Kündigungsschutz.
Für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ab 18 Jahren, die bereits seit mehr als 6 Monaten angestellt sind, gilt das Kündigungsschutzgesetz – kurz KSchG. Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist demnach nur gerechtfertigt, wenn das Verhalten der Person extrem problematisch ist.
In diesem Fall muss die betroffene Person vor der Kündigung mehrere Male abgemahnt werden.
- Während der Probezeit kann der Vertrag jederzeit und ohne Grund von jedem der Partner gekündigt werden.
- Nach der Probezeit gibt es eine Unterscheidung zwischen fristloser und ordentlicher Kündigung.
- Bei einer fristlosen Kündigung können beide Vertragspartner wegen schwerwiegender Vorfälle fristlos unter Angabe von Gründen kündigen.
- Bei einer ordentlichen Kündigung ist ein Kündigungsgrund anzugeben. Außerdem ist die Kündigungsfrist von 4 Wochen einzuhalten.
Zusammenfassung Ausbildungsvertrag
Der Vertrag regelt den Ablauf deiner Ausbildung, aufbauend auf das Berufsbildungsgesetz. Diese Paragrafen solltest du dir besonders gut merken:
§ 11 BBiG Gestaltung und Inhalt des Vertrags
- Art, sachliche und zeitliche Gliederung
- Beginn und Dauer der Berufsausbildung
- Ausbildungsmaßnahmen (z.B. Seminare, Schulungen)
- Dauer der täglichen Arbeitszeit
- Dauer der Probezeit
- Urlaubsanspruch
- Hinweis auf Tarifverträge
- Höhe der Vergütung
§§ 13-19 BBiG Pflichten während der Ausbildung
Ausbilder oder Ausbilderin:
- Bereitstellung von Arbeitsmitteln
- Berichtsheftpflicht
- Freistellung für Berufsschulunterricht
- Fürsorgepflicht
- Vergütungspflicht
- Zeugnispflicht
Auszubildende oder Auszubildender:
- Besuch der Berufschule
- Anweisungen der Ausbildenden befolgen
- Einhaltung der Betriebsordnung
- Lernpflicht und Sorgfaltspflicht
- Berichtsheftpflicht
- Schweigepflicht