Verpackungskosten

Es gibt sie in groß und klein, in bunt und einfarbig, in dick und dünn und du hast mindestens eine von ihnen bestimmt in den letzten Tagen mal geöffnet. Die Rede ist von Verpackungen. Güter zu verpacken liegt im Sinne des Herstellers und des Endkunden. Allerdings verursacht jede Verpackung auch Kosten.

Aber welche Kosten werden den Verpackungskosten zugerechnet? Wer hat die Verpackungskosten laut Gesetz grundsätzlich zu tragen? Und wie sieht das Ganze in der Praxis aus?

simpleclub hilft dir dabei, das Thema zu verstehen und all diese Fragen zu klären!

Verpackungskosten einfach erklärt

Verpackungen erfüllen eine Vielzahl von Funktionen, haben aber auch ökologische Folgen und kosten Geld. Dabei handelt es sich bei den Verpackungskosten nicht nur um die Kosten für das Verpackungsmaterial. Vielmehr kannst du drei verschiedene Verpackungskosten-Kategorien unterscheiden:

  • Materialkosten für Packmittel und Packhilfsmittel, sowie die Lagerung, Bereitstellung und Entsorgung ebendieser.
  • Maschinenkosten für Verpackungsmaschinen, Hilfsgeräte, Abschreibungen, Instandhaltungen, Energie und Raumkosten.
  • Personalkosten

Willst du an Verpackungskosten sparen, kannst du also genau an diesen verschiedenen Kostenkategorien ansetzen.

Aber wer trägt die Verpackungskosten jetzt eigentlich? Grundsätzlich ist es laut Gesetz (§ 448 BGB) so, dass der Verkäufer die Kosten für die Verkaufsverpackung und Umverpackung trägt und der Käufer die Kosten für die Transportverpackung. In der Praxis kann mithilfe von vertraglichen Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer jedoch auch von diesen grundsätzlichen Gesetzesregelungen abgewichen werden.

Falls du dich jetzt noch fragst, wie das bei Mehrwegverpackungen (z. B. Flaschen) läuft: Die Kostenübernahme wird dabei häufig über ein Pfand- oder Poolsystem gelöst.

Definition Verpackungskosten

Die Verpackungskosten setzen sich aus Materialkosten, Maschinenkosten und Personalkosten zusammen. Grundsätzlich trägt der Verkäufer dabei die Kosten für die Verkaufsverpackung sowie die Umverpackung und der Käufer die Kosten für die Transportverpackung. Hiervon kann jedoch einzelvertraglich abgewichen werden.


Berechnung, Optimierung und Übernahme der Verpackungskosten

Berechnung der Verpackungskosten

Die Verpackungskosten setzen sich aus Materialkosten, Maschinenkosten und Personalkosten zusammen.

Die drei Kategorien der Verpackungskosten sind jeweils mit einem Icon aufgelistet. Links siehst du eine Zahnpasta-Faltschachtel, darunter steht "Materialkosten". In der Mitte findest du einen Greifarm, darunter steht "Maschinenkosten". Rechts siehst du eine strahlende Lea, darunter steht "Personalkosten".

Zu den Materialkosten zählen dabei nicht nur die Kosten für die Packmittel (z. B. Kartons) und Packhilfsmittel (z. B. Füllmaterial). Auch die Kosten für die Lagerung, Bereitstellung und Entsorgung der Packmittel und Packhilfsmittel muss zur Berechnung der Materialkosten berücksichtigt werden.

Ähnlich ist es bei den Maschinenkosten. Hierzu zählen nicht nur die Verpackungsmaschinen an sich sowie entsprechende Hilfsgeräte, wie beispielsweise Gabelstapler. Die Verpackungsmaschinen und Hilfsgeräte verbrauchen natürlich auch Energie, und stehen in einer Räumlichkeit, die ebenfalls Kosten verursacht. Zudem müssen sie regelmäßig gewartet und instandgehalten werden - all das verursacht Kosten. Außerdem sind auch die Abschreibungen der Verpackungsmaschinen und Hilfsgeräte den Maschinenkosten zuzuordnen, um deren Wertminderung zu berücksichtigen.

Letztlich gibt es dann noch die Personalkosten. Hierzu zählen Personalkosten für die Bedienung der Verpackungsmaschine genauso wie Personalkosten aus der Verwaltung (zum Beispiel für die Bestellung und Lagerung des Verpackungsmaterials). Falls es Personal gibt, was Packmaterialien repariert, reinigt oder entsorgt, zählen deren Kosten natürlich auch hierzu.

Optimierung der Verpackungskosten

Da die Verpackungskosten für Unternehmen einen nicht zu unterschätzenden Kostenfaktor darstellen, stellt sich natürlich die Frage, wie die Verpackungskosten optimiert werden können. Logischerweise können hierzu entweder die Materialkosten, die Maschinenkosten oder die Personalkosten gesenkt werden:

  • Senkung der Materialkosten: Um die Kosten für Packmittel und Packhilfsmittel zu senken, kannst du Lieferantenvergleiche durchführen oder nach alternativen Packmitteln und Packhilfsmitteln suchen. Zur Senkung der Lagerkosten kann eine Just-in-Time-Lieferung in Frage kommen. Willst du hingegen die Entsorgungskosten drücken, macht es Sinn, über Mehrwegverpackungen und recyclingfähiges Material nachzudenken.
  • Senkung der Maschinenkosten: Falls du Anschaffungskosten und Abschreibungen für die Verpackungsmaschinen und Hilfsgeräte einsparen willst, lohnt es sich, entsprechende Miet- oder Leasingangebote zu prüfen. Die Wartungskosten können gesenkt werden, indem Wartungsverträge mit den Herstellern der Maschinen und Hilfsgeräten abgeschlossen werden. Zur Einsparung von Energiekosten kann ggf. der Wechsel auf neuere Geräte sinnvoll sein.
  • Senkung der Personalkosten: Moderne Maschinen haben meist einen sehr hohen Automatisierungsgrad und können dadurch häufig entsprechende Personalkosten einsparen. Natürlich sollte auch der Personaleinsatz gut geplant sein.

Übernahme der Verpackungskosten

Wie du bereits weißt, sind sowohl der Verkäufer als auch der Käufer des Packguts stark an einer optimalen Verpackung interessiert. Somit macht es natürlich auch Sinn, dass sich die beiden Parteien die Verpackungskosten teilen. Das ist grundsätzlich auch in § 448 BGB geregelt. Dieser besagt Folgendes:

  • Der Verkäufer trägt die Kosten für die Verkaufsverpackung und die Umverpackung.
  • Der Käufer trägt die Kosten für die Transportverpackung.

Aber wie unterscheiden sich Verkaufsverpackung, Umverpackung und Transportverpackung? Klick dich dazu mal durch die folgende Animation.

  • Verkaufsverpackungen stehen in direktem Kontakt zum Packgut und dienen meist dem Schutz, der Hygiene oder der Haltbarkeit des Packguts. Ein Alltagsbeispiel ist die Zahnpastatube.
  • Umverpackungen sind Verpackungen um die Verkaufsverpackung herum. Sie dienen häufig der Verkaufsförderung, Werbung und Diebstahlsicherung. Im Falle der Zahnpasta wäre das die Faltschachtel, in der häufig die Zahnpastatube verpackt ist.
  • Transportverpackungen erleichtern den Transport größerer Mengen des Packgutes. So sind mehrere Faltschachteln mit Zahnpastatuben in Kartons verpackt.
  • Mehrwegverpackungen dienen dazu, mehrfach verwendet zu werden und reduzieren damit die Umweltbelastung sowie die Entsorgungskosten. Ein klassisches Beispiel aus deinem Alltag sind Pfandflaschen.
Du siehst eine türkise Mate-Flasche, auf deren Etikett ein Mehrweg-Logo abgedruckt ist.

Um den Kaufpreis für eine Ware zu ermitteln, wird in der Praxis häufig auch das Gewicht herangezogen. Auch hier gibt es mit dem § 380 HGB eine ähnliche Gesetzesvorschrift, die regelt, dass das Gewicht der Verpackung (Taragewicht) grundsätzlich nicht vom Käufer getragen wird. Der Käufer soll nur das Nettogewicht der Ware zahlen. Dieses kannst du ganz leicht errechnen, indem du das Taragewicht vom Bruttogewicht (Gesamtgewicht) abziehst.

Du siehst eine Faltschachtel, aus der eine aufgeschraubte Zahnpastatube hinausragt. Die Zahnpastatube ist geöffnet, aus der Öffnung kommt Zahnpasta raus. Die Zahnpasta an sich beschreibt das Nettogewicht. Die Zahnpastatube und die Faltschachtel werden als Taragewicht gekennzeichnet. Das Bruttogewicht setzt sich aus der Faltschachtel, der Zahnpastatube und der Zahnpasta an sich zusammen.

Aber Achtung: Die Regelungen aus § 448 BGB und § 380 HGB können durch einzelvertragliche Regelungen zwischen Käufer und Verkäufer verändert werden.

In der Praxis findest du dazu häufig folgende Vereinbarungen:

  • Preis brutto einschließlich Verpackung (brutto = netto): Der Kaufpreis wird vom Bruttogewicht berechnet. Das Taragewicht wird wie Warengewicht behandelt. Somit trägt der Käufer die Verpackungskosten.
  • Preis netto einschließlich Verpackung: Der Kaufpreis wird vom Nettogewicht berechnet. Die Verpackungskosten werden nicht gesondert in Rechnung gestellt, wodurch der Verkäufer die Verpackungskosten trägt.
  • Preis netto ausschließlich Verpackung: Der Kaufpreis wird vom Nettogewicht berechnet. Die Verpackungskosten werden gesondert in Rechnung gestellt, wodurch der Käufer die Verpackungskosten trägt.
  • Verpackung leihweise: Der Käufer zahlt eine Pfandgebühr, die er zurückerstattet bekommt, wenn er die Verpackung zurückgibt.

Beispiel Verpackungskosten

Lea soll die Verpackungskosten für den Monat Juli berechnen. In diesem Zeitraum wurden 20.000 Zahnpastatuben und Faltschachteln im Wert von jeweils 1.600 € verbraucht. Die Transportkartons kosten 300 €. Die Lagerkosten für diese Packmittel werden pauschal mit 5 % des Wertes kalkuliert. Für die Entsorgung der Zahnpastatuben entstehen zusätzlich 400 € an Kosten.

Um die Zahnpasta in die Tube zu drücken und diese anschließend in die Tube anschließend in die Faltschachtel zu verpacken, werden zwei Verpackungsmaschinen benötigt. Diese können monatlich mit je 200 € abgeschrieben werden. Die Miete für die Produktionshalle, in der die Maschinen stehen, beträgt 1.000 € pro Monat. Die Verpackungsmaschinen nehmen dabei ca. 20 % des Raumes ein. Zudem fallen für die beiden Verpackungsmaschinen zusammen Stromkosten in Höhe von 120 € monatlich an.

Die Personalkosten belaufen sich auf 1.800 € pro Monat. Je 10 % der Personalkosten entfallen auf das Nachlegen der Zahnpastatuben und Faltschachteln an den Verpackungsmaschinen, während die restlichen 80 % dem Verpacken der Transportkartons zuzurechnen sind.

  • Materialkosten = 3.500 € (Packmittel) + 175 € (Lagerung) + 400 € (Entsorgung) = 4.075 €
  • Maschinenkosten = 400 € (Abschreibung) + 200 € (Raumkosten) + 120 € (Energie) = 720 €
  • Personalkosten = 1.800 €

In Summe belaufen sich die Verpackungskosten damit auf 6.595 €.

Jetzt ist es natürlich noch interessant zu wissen, wie hoch die Kosten für die Verkaufsverpackung, die Umverpackung und die Transportverpackung lagen.

  • Verkaufsverpackung = 1.600 € (Packmittel) + 80 € (Lagerung) + 400 € (Entsorgung) + 200 € (Abschreibung) + 100 € (Raumkosten) + 60 € (Energie) + 180 € (Personal) = 2.620 €
  • Umverpackung = 1.600 € (Packmittel) + 80 € (Lagerung) + 200 € (Abschreibung) + 100 € (Raumkosten) + 60 € (Energie) + 180 € (Personal) = 2.220 €
  • Transportverpackung = 300 € (Packmittel) + 15 € (Lagerung) + 1.440 € (Personal) = 1.755 €

Sofern die Verpackungskosten nach dem Gesetz verteilt wurden, trägt der Verkäufer im Juli 4.840 € an Verpackungskosten für die Verkaufs- und Umverpackung. Die Käufer tragen hingegen 1.775 € für die Transportverpackung.

Lea sitzt auf einem funkelnden Sparschwein und steckt einen 10 € Schein in das Sparschwein.

Zusammenfassung Verpackungskosten

Woraus setzen sich die Verpackungskosten zusammen und wie lassen sie sich optimieren?

Verpackungskosten setzen sich aus drei Kosten-Kategorien zusammen:

  • Materialkosten für Packmittel und Packhilfsmittel, sowie die Lagerung, Bereitstellung und Entsorgung ebendieser.
  • Maschinenkosten für Verpackungsmaschinen, Hilfsgeräte, Abschreibungen, Instandhaltungen, Energie und Raumkosten.
  • Personalkosten

Willst du an Verpackungskosten sparen, kannst du genau an diesen verschiedenen Kostenkategorien ansetzen.

Wer trägt die Verpackungskosten?

Grundsätzlich trägt der Verkäufer die Kosten für die Verkaufsverpackung sowie die Umverpackung und der Käufer die Kosten für die Transportverpackung. Das gilt auch, wenn der sich der Kaufpreis der Ware am Gewicht bemisst. In diesem Fall trägt der Verkäufer die Kosten für das Verpackungsgewicht (Taragewicht) und der Käufer nur das Warengewicht (Nettogewicht) an sich. Von all diesen Regelungen kann jedoch einzelvertraglich abgewichen werden.

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