Beim Bau und dem Betreten von Gefahrstofflagern ist es wichtig die geltenden Gesetze und Verordnungen - wie das Chemikaliengesetz oder die Gefahrstoffverordnung - zu kennen.
Doch wie wird ein Gefahrstoff beurteilt und welche Maßnahmen sind beim Umgang mit diesen Stoffen zu beachten?
simpleclub zeigt Dir, was wichtig ist!
Gefahrstoffe einfach erklärt
Um festzustellen, ab wann ein Stoff ein Gefahrstoff ist, wird eine Gefährdungsbeurteilung auf Grundlage des Gesetzes durchgeführt. Dabei werden bestimmte Schutzmaßnahmen festgehalten, welche im Unternehmen vorgenommen werden müssen. Beispielsweise sind Betriebsanweisungen über den richtigen Umgang mit Gefahrstoffen verpflichtend. Diese sind gekennzeichnet mit den jeweiligen Gefahrenpiktogrammen (nach weltweit einheitlichem System "Global Harmonisiertem System") und es sollten die Gefahren- und Sicherheitshinweise über die jeweiligen Stoffe bekannt sein.
Definition Gefahrstoffe
Gefahrstoff ≠ Gefahrgut
→ Gefahrstoffrecht: regelt das Inverkehrbringen von gefährlichen Stoffen und die Handhabung im Unternehmen
→ Gefahrgutrecht: regelt lediglich den Transport von gefährlichen Gütern auf öffentlichen Verkehrswegen
Gefährdungsbeurteilung
Eine Gefährdungsbeurteilung wird bei der Erzeugung, Herstellung, Lagerung und Entsorgung von gefährlichen Stoffen benötigt. Sie regelt anhand von Bestimmungen, wann Stoffe als gefährlich eingestuft werden. Die Gefährdungsbeurteilung ist vor allem wichtig für die Ermittlung der Tätigkeit im Arbeitsbereich mit gefährlichen Stoffen und es ergeben sich daraus Maßnahmen, welche eventuell erforderlich sind. Die Beurteilung findet anhand von sieben Schritten statt, deren Ergebnisse schriftlich festgelegt werden müssen.
Sieben Schritte der Gefährdungsbeurteilung
Die fachkundigen Personen (z.B. Betriebsarzt oder Fachkraft für Arbeitssicherheit) müssen die Vorschriften kennen, die Arbeitsbedingungen und Gefährdungen beurteilen und auch die Schutzmaßnahmen bewerten.
In der Gefahrstoffverordnung §§ 7 bis 12 sind konkrete Schutzmaßnahmen zu finden. Diese bauen aufeinander auf und werden von Stufe zu Stufe umfangreicher.
§ 7 GefStoffV | = Grundpflichten
|
§ 8 GefStoffV | = Allgemeine Schutzmaßnahmen
|
§ 9 GefStoffV | = Zusätzliche Schutzmaßnahmen
|
§ 10 GefStoffV | = Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen |
§ 11 GefStoffV | = Besondere Schutzmaßnahmen gegen physikalisch-chemische Einwirkungen, insbesondere gegen Brand- und Explosionsgefährdungen |
§ 12 GefStoffV | = Tätigkeiten mit explosionsgefährlichen Stoffen und organischen Peroxiden |
Betriebsanweisungen
Betriebsanweisungen müssen für Beschäftigte, die mit Gefahrstoffen arbeiten, zugänglich sein.
Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass einmal jährlich alle Beschäftigten über Gefährdungen und Maßnahmen aufgeklärt werden.
Außerdem: es muss eine "allgemeine arbeitsmedizinische Beratung" stattfinden, die dokumentiert wird.
Gefahrenpiktogramme
Die Gefahrenpiktogramme dienen zur eindeutigen Bezeichnung von gefährlichen Stoffen sowohl am Lager, als auch am Einsatzort. Die Kennzeichnung erfolgt nach einem weltweit einheitlichen System, dem "Global Harmonisiertem System" (GHS). Die Darstellung der neun Gefahrenpiktogramme erfolgt durch eine rot-umrandete Raute mit schwarzem Symbol auf weißem Hintergrund.
Gefahren- und Sicherheitshinweise
Die Gefahren- und Sicherheitshinweise bilden mit den Gefahrenpiktogrammen und den unterschiedlichen Kodierungen für Gefahren und Sicherheiten die Mindestangaben, welche beispielsweise auf Verpackungen der Gefahrstoffen zu finden sind.
Dabei muss das Signalwort "Gefahr" oder "Warnung" auf der Verpackung oder dem Packstück sichtbar sein. Ebenfalls sollten die Gefahrenhinweise (H-Sätze), welche sich aus standartisierten Textbausteinen und einer Kodierungsnummer für den Schweregrad der Gefährdung, zusammensetzen zu finden sein. Daneben sollten auch die Sicherheitshinweise (P-Sätze), welche eine standartisierte Beschreibung der Maßnahmen beinhaltet zu finden sein.
Gefahrstofflager
Beim Gefahrstofflager geht es vor allem um die richtige Lagerung von gefährlichen Stoffen. Besonderes Augenmerk sollte auf die Beschaffenheit und die Eignung von Verpackungen für Gefahrstoffe gelegt werden, da beispielsweise viele Lösungsmittel oder Verdünner Kunststoffe angreifen. Außerdem muss vor allem beim Transport auf bruchsichere Verpackung geachtet werden - hier eignen sich zum Großteil Blechgefäße.
Die Lagerung von Gefahrstoffen sollte an festgelegten und gekennzeichneten Orten geschehen.
Bei der Umfüllung von gefährlichen Stoffen sollte darauf geachtet werden, dass die Behältnisse keine Verwechslung mit Lebensmitteln verursachen könnten.
Hinzu kommen Regeln zur sachgerechten Entsorgung und das Zusammenlagerungsverbot von manchen Gefahrstoffen, welche beachtet werden müssen.
Zusammenfassung Gefahrstoffe
- Chemikaliengesetz (ChemG) und Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) bilden die Grundlage für bestimmte Verordnungen und Maßnahmen bei der Arbeit und der Lagerung mit bzw. von gefährlichen Stoffen.
- Anhand der Gefährdungsbeurteilung kann festgestellt werden, welche Maßnahmen in welchen Arbeitsbereichen mit Gefahrstoffen erforderlich sind.
→ Grundlage = §§7 bis 12 GefStoffV - Die sogenannten Betriebsanweisungen müssen allen Beschäftigten, die mit gefährlichen Stoffen arbeiten frei zugänglich sein.
- Es gibt neun weltweit einheitliche Gefahrenpiktogramme, die zur leichteren Kennzeichnung von Gefahrstoffen dienen.
- Die Gefahren- und Sicherheitshinweise sind auf den Verpackungen oder Packstücken in Kombination mit dem Signalwort "Gefahr" oder "Warnung" zu finden und sind dazu da Verletzungen oder Unfällen vorzubeugen.
- Das Gefahrstofflager dient der sicheren Lagerung von gefährlichen Stoffen und es müssen vor allem Maßnahmen hinsichtlich der geeigneten Verpackung beachtet werden.