Der Sammelgutverkehr ist für Speditionen eine tolle Möglichkeit, Güter zusammengefasst zu transportieren. Das ist effizienter und bringt zum Beispiel Kostenvorteile mit sich. Ebenso kann der Platz in Lkws besser ausgenutzt werden. Um diese Vorteile nutzen zu können, muss der Spediteur-Sammelgutverkehr allerdings gut organisiert sein.
Bei dieser Form des Transportes sind mehrere Parteien beteiligt. Da gibt es zum Beispiel Versender, Frachtführer oder Empfänger. Hier wird es jetzt um die rechtliche Beziehung zwischen diesen unterschiedlichen Parteien gehen. Wer schließt einen Speditionsvertrag ab? Wer einen Frachtvertrag?
simpleclub zeigt dir wie gewohnt schnell und unkompliziert was die wichtigsten Themen im Zusammenhang mit den rechtlichen Beziehungen im Sammelgutverkehr sind!
Rechtliche Grundlagen für den Spediteur-Sammelgutverkehr einfach erklärt
Beim Sammelgutverkehr gibt es verschiedene Parteien, die teilnehmen können. Das sind insbesondere:
- Versender
- Versandspediteur
- Beilader
- Frachtführer
- Briefspediteur
- Empfangsspediteur
- Empfänger
Zwischen diesen verschiedenen Parteien werden Speditionsverträge oder auch Frachtverträge geschlossen. Als Rechtsgrundlage dient dabei das HGB oder die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (kurz: ADSp).
Rechtliche Grundlagen für den Spediteur-Sammelgutverkehr Definition
Unter Sammelgutverkehr versteht man den Transport von Gütern verschiedener Absender und Empfänger in einem Verkehrsmittel, wie zum Beispiel dem Lkw. Dies bietet sich immer dann an, wenn die Sendung eines Absenders alleine nicht den Laderaum des Lkws ausfüllt.
Rechtliche Grundlagen beim Sammelgutverkehr
Wenn der Kunde, also der Versender, den Spediteur mit der Organisation einer Sendung beauftragt, schließt er mit dem Spediteur einen sogenannten Speditionsvertrag ab. Das kann am Telefon, per E-Mail oder in einer anderen Textform erfolgen. Die Rechtsgrundlage für diesen Vertrag bilden die ADSp und das HGB.
Der Spediteur hat nach § 460 HGB die Erlaubnis, die Versendung des Gutes zusammen mit dem Gut eines anderen Versenders durchzuführen. Es ist also gesetzlich ausdrücklich erlaubt, Sammelguttransporte durchzuführen.
Normalerweise vereinbart der Sammelgutspediteur mit dem Versender einen festen Übernahmesatz, da für Sammelguttransporte meist mit festen Preislisten oder Haustarifen des Spediteurs abgerechnet wird. In diesem Zusammenhang gilt auch das Prinzip Spedition zu festen Kosten aus § 459 HGB. Der Spediteur tritt hierbei als sogenannter Fixkostenspediteur auf. Dieser hat nach dem Handelsgesetzbuch die gleichen Rechte und Pflichten wie ein Frachtführer.
Beauftragt der Spediteur einen Frachtführer mit der Durchführung einer Versendung, so wird ein Frachtvertrag geschlossen. Im nationalen Verkehr gilt hierfür das HGB. Im internationalen Lkw-Verkehr gilt der CMR Frachtbrief.
Wenn der Spediteur keinen Frachtführer einsetzt, sondern selber den Transport durchführt, spricht man auch vom Selbsteintritt.
Zwischen dem Versandspediteur und dem Empfangsspediteur wird ein Speditionsvertrag geschlossen. Vertragsgrundlage hierfür ist ADSp (= Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen) und das HGB.
Laut § 460 HGB ist es ausdrücklich erlaubt, die Versendung eines Gutes zusammen mit dem Gut eines anderen Versender, also als Sammelladung, durchzuführen.
Verträge und rechtliche Grundlagen im Lkw Sammelgutverkehr
Beteiligte Personen | Vertragsart | Rechtsgrundlage |
---|---|---|
Zwischen Versender und Versandspediteur | Speditionsvertrag | HGB und ADSp |
Zwischen Versandspediteur und Empfangsspediteur | Speditionsvertrag | HGB und ADSp |
Zwischen Versandspediteur und Frachtführer (Hauptlauf) | Frachtvertrag | Für nationale Transporte: HGB Für internationale Transporte: CMR-Frachtbrief |
Zwischen Beilader und Versandspediteur | Speditionsvertrag | HGB und ADSp |
Zwischen Versandspediteur/Empfangsspediteur und Nahverkehrsunternehmen zur Abholung bzw. Zustellung | Frachtvertrag | HGB |
Einblick in die Praxis
Übersicht der Vertragsbeziehungen im Spediteur-Sammelgutverkehr
Zusammenfassung Rechtliche Grundlagen für den Spediteur-Sammelgutverkehr
Im Sammelgutverkehr gibt es verschiedene Verträge, die abgeschlossen werden können. Dazu zählen insbesondere der Speditions- und der Frachtvertrag.
Im Schaubild siehts du die rechtlichen Beziehungen zwischen den einzelnen Beteiligten Personen nocheinmal sehr gut.
Zu den Beteiligten Personen gehören: Versender, Versandspediteur, Beilader, Frachtführer, Briefspediteur, Empfangsspediteur und der Empfänger.
Je nach vertraglicher Beziehung gilt als Rechtsgrundlage das HGB oder das ADSp.