Das Chemikaliengesetz (ChemG) und die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sind besonders wichtig, um Menschen und Umwelt bei der Lagerung von gefährlichen Stoffen zu schützen.
Welche Gesetze und Verordnungen gibt es dafür genau in Deutschland? Und was steht da drin?
simpleclub zeigt Dir, worauf Du achten musst!
Chemikaliengesetz (ChemG) einfach erklärt
Das Chemikaliengesetz (ChemG) bildet die Grundlage für das deutsche Chemikalienrecht. Es dient vor allem zum Schutz von Umwelt, der menschlichen Gesundheit und Arbeitnehmenden im Umgang mit gefährlichen Stoffen am Arbeitsplatz.
Definition Chemikaliengesetz und Gefahrstoffverordnung
Laut § 1 Chemikaliengesetz (ChemG) ist der Zweck des Gesetzes den Menschen und die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen zu schützen.
Vor allem sollen gefährliche Stoffe und deren Zubereitungen erkennbar gemacht werden, um Gefahren abzuwenden und der Entstehung vorzubeugen.
Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist eine Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen, welcher vor allem durch bestimmte Maßnahmen erreicht werden soll.
Erklärung gefährliche Stoffe
Laut § 3a ChemG sind gefährliche Stoffe dann gefährlich, wenn sie...
- expolisonsgefährlich
- brandfördernd
- hochentzündlich
- leichtentzündlich
- entzündlich
- sehr giftig
- giftig
- gesundheitsschädlich
- ätzend
- reizend
- sensibilisierend
- krebserzeugend
- fortpflanzungsgefährdend
- erbgutverändernd oder
- umweltgefährdend sind.
Gefahrstoff ≠ Gefahrgut
→ Gefahrstoffrecht: regelt das Inverkehrbringen von gefährlichen Stoffen und die Handhabung im Unternehmen
→ Gefahrgutrecht: regelt lediglich den Transport von gefährlichen Gütern auf öffentlichen Verkehrswegen
Beispiele für gefährliche Stoffe laut ChemG
Bezeichnung | Beispiel |
E = explosionsgefährlich | TNT, Glycerintrinitat, Piktinsäure |
F+ = hochentzündlich | Wasserstoff, Ethin, Diethylether |
F = leichtentzündlich | Aceton, Benzin, Ethanol |
O = brandfördernd | Sauerstoff, Peroxide, Flour |
Zusammenfassung
- ChemG und GefStoffV sind wichtig zum Schutz von Mensch und Umwelt bei der Lagerung von gefährlichen Stoffen
- Chemikaliengesetz (ChemG) = Schutz von Mensch und Umwelt, sowie Kenntlichmachung von Gefahrenstoffen
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) = Verordnung zum Schutz von gefährlichen Stoffen und geeignete Maßnahmen