Der Transport von Gefahrgütern ist keine leichte Sache. Grundlegende Kenntnisse über die Art der Gefahr, welche vom transportierten Stoff ausgeht, sowie dessen Handhabung und Verpackung sind als Logistikdienstleister vorauszusetzen. Wo aber findet man die Angaben zum richtigen Umgang oder der Verpackung und Bezettelung?
simpleclub hilft dir, die Gefahgutklassifizierung und das Verzeichnis der gefährlichen Güter zu verstehen!
Gefahrgutklassifizierung und -verzeichnis einfach erklärt
Die korrekte Klassifizierung von Gefahrgut und das Wissen über die Gefahrgutklassen sind von entscheidender Bedeutung für den sicheren Transport von Gefahrgut in der Logistik. Das Gefahrgutverzeichnis (ADR) ist ein wichtiges Hilfsmittel zur Bestimmung der entsprechenden Gefahrgutklasse und -gruppe. Die Gefahrgutklassen umfassen neun Klassen, die aufgrund der Art und Weise, wie sie eine Gefahr darstellen, klassifiziert werden. Diese Klassen reichen von explosiven Stoffen über Gase und entzündbare Flüssigkeiten bis hin zu biologischen Stoffen. Das Gefahrgutverzeichnis enthält eine Liste aller Gefahrgüter und deren Zuordnung zu den entsprechenden Klassen und Gruppen. Es ist wichtig, dass jeder, der mit dem Transport von Gefahrgut zu tun hat, ein gründliches Verständnis der Gefahrgutklassen und -gruppen sowie des Gefahrgutverzeichnisses hat, um sicherzustellen, dass die notwendigen Vorschriften und Bestimmungen eingehalten werden.
Gefahrgutverzeichnis Definition
Das Gefahrgutverzeichnis (kurz: ADR) ist eine Liste aller Gefahrgüter und deren Zuordnung zu den entsprechenden Gefahrgutklassen und -gruppen. Es dient als wichtige Informationsquelle für den Transport von Gefahrgut und hilft dabei, die korrekte Klassifizierung und Kennzeichnung von Gefahrgut zu gewährleisten. Das Gefahrgutverzeichnis enthält Informationen zu den Eigenschaften von Gefahrgütern sowie zu den spezifischen Vorschriften, die für ihren Transport gelten. Es ist ein wesentlicher Bestandteil des Gefahrgutrechts und trägt dazu bei, die Sicherheit beim Transport von Gefahrgut zu gewährleisten.
Gefahrgutklassifizierung
Das ADR teilt die Gefahrgüter in verschiedene Klassen ein. Insgesamt gibt es neun Stück. Diese kennzeichnen jeden Stoff mit der zugehörigen UN-Nummer, anhand derer die Stoffe in die Klassen eingeteilt sind. Zudem ist zu beachten, ob es sich um Einzeleintragung oder Sammeleintragung handelt. Abhängig ist dies davon, ob der Stoff eine bestimmte chemische Zusammensetzung hat, oder ob es sich um eine Gruppe von Gütern handelt, die gemeinsame Eigenschaften haben.
In der Tabelle sind die einzelnen Klassen dargestellt:
Verpackungsgruppen
Wegen der Gefährlichkeit von manchen Stoffen werden diese in verschiedene Verpackungsgruppen eingeteilt. Die jeweilige Verpackungsgruppe gibt an, wie hoch die Gefahr einzuschätzen ist, die von dem Gut ausgeht.
Hier siehst du die einzelnen Gruppen in der Übersicht:
Verzeichnis der gefährlichen Güter
Das "Verzeichnis der gefährlichen Güter" ist in der Tabelle 3.2 im ADR zu finden. Die Tabelle ist das Hauptstück des ADR. Dort sind alle wesentlichen Angaben, die zur Behandlung und Beförderung von Gefahrgut wichtig sind in übersichtlicher Form zusammengefasst. Die Güter sind nach aufsteigender UN-Nummer geordnet. In den 22 Spalten werden die Angaben über die Gefahrgüter in codierter Form gemacht.
In der Grafik siehst du, wie diese Tabelle 3.2 aufgebaut ist:
Verpackung und Kennzeichnung
Für die Beförderung von gefährlichen Gütern müssen diese dementsprechend verpackt werden. Auf den Verpackungen müssen bestimmte Angaben sichtbar und witterungsbeständig angebracht sein. So kann gewährleistet werden, dass alle an der Beförderung beteiligten Personen über den Inhalt Bescheid wissen und Unfälle vermieden werden können.
Zu diesen Angaben gehören:
- Gefahrzettel
- UN-Nummer
- Bauartzulassungsnummer
Gefahrzettel
Die Farbe, das Symbol und die Form der Gefahrzettel ist vorgeschrieben. Die Form der Gefahrzettel ist meist ein auf die Spitze gestelltes Quadrat mit den Seitenlängen von mindestens 100 mm. Außer bei wenigen Ausnahmen ist oben das Symbol dargestellt und unten die Nummer der Klasse. Wenn explosive Stoffe in der Verpackung enthalten sind, wird auf die Verträglichkeitsgruppe hingewiesen. Allgemein müssen die Symbole, der Text und die Ziffern gut lesbar und unauslöschbar sein. Bei der UN-Nummer gilt für die Buchstaben und Zahlen eine Zeichenhöhe von mindestens 12 mm.
Explosive Stoffe, Gase und entzündbare flüssige Stoffe (Klasse 1 -3)
Feste, brandfördernde, ansteckungsgefährliche und giftige Stoffe (Klasse 4 - 6)
Radioaktive, ätzende, erwärmte und umweltgefährdende Stoffe (Klasse 7 - 9)
Bauartzulassungsnummer
Die sogenannte Bauartzulassungsnummer ist eine Kennzeichnung der Verpackung für gefährliche Güter. Diese gibt an, dass sie einer erfolgreich geprüften Bauart entspricht und bezieht sich nur auf die Herstellung nicht auf die Verwendung der Verpackung.
Hier siehst du die Zusammensetzung der Bauartzulassungsnummer:
Klassifizierung und Beföderungspapier
Die Einordnung und Klassifizierung eines Stoffes ist wichtig für die Behandlung und Beförderung des Gefahrguts. Die Angaben dafür erhält der Spediteur vom Auftraggeber. Nach Regelungen des ADSp und HGB muss der Auftraggeber den Spediteur ausführlich über das Gefahrgut informieren!
Klassifizierung des Gefahrguts im Beförderungspapier:
- UN-Nummer
- Bezeichnung des Stoffes
- Nummern der Gefahrzettel
- Verpackungsgruppen
- Tunnelbeschränkungscode
Diese Angaben müssen unbedingt in der vorgeschriebenen Reihenfolge eingetragen werden!
Beispiel Ablauf Gefahrguttransport
Beim Gefahrguttransport hat der Auftraggeber den Spediteur darüber zu informieren, welche gefährlichen Stoffe transportiert werden. Danach kann der Spediteur mit der Klassifizierung der Stoffe beginnen. Die Angaben dazu findet er im ADR in der Tabelle 3.2. Wenn klar ist, was transportiert wird, kann die richtige Verpackung geplant und gekauft werden. Dann folgt die eigentliche Verpackung des Stoffes, welche mit den vorgeschriebenen Kennzeichen bezettelt werden muss. Diese sind: UN-Nummer, Gefahrzettel und Bauartzulassungsnummer. Wenn all diese Schritte erfolgt sind, kann das Beförderungspapier erstellt werden, wofür die vorherigen Angaben ebenfalls wichtig sind.
Zusammenfassung Gefahrgutklassifizierung und -verzeichnis
Das ADR teilt die Gefahrgüter nach ihren spezifischen Eigenschaften in die Klassen 1-9 ein. Jedem Stoff oder Gegenstand wurde eine UN-Nummer zugewiesen, wonach diese geordnet und eingetragen wurden. Je nach chemischer Zusammensetzung oder Gruppe von Gefahrgütern ist eine Einzel- oder Zusammeneintragung möglich. Aufgrund von der Gefährlichkeit von bestimmten Stoffen, wurden Verpackungsgruppen bestimmt, welche sich in Stoffe mit wenig Gefahr bis hohe Gefahr aufteilen. Die Tabelle A im Kapitel 3.2 des ADR stellt eine Übersicht über alle gefährlichen Stoffe dar. Die Stoffe sind nach aufsteigender UN-Nummer angeordnet. Es sind alle notwendigen Angaben zum Transport von gefährlichen Stoffen daraus abzulesen. Diese Angaben müssen auch teilweise auf der Verpackung der gefährlichen Güter angebracht werden. Zu den verpflichtenden Angaben gehören: UN-Nummer, Gefahrzettel und Bauartzulassungsnummer.