Neben den 7 Hauptinstitutionen der EU gibt es noch einige weitere Institutionen, die keine eigenständigen Organe sind, sondern eher beratende Rollen oder zwischengeordnete Rollen haben.
Hoher Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik
- Vorsitz des Rates der EU für Auswärtige Angelegenheiten
- Als Vizepräsident der EU-Kommission für Auswärtige Angelegenheiten zuständig
- Vom europäischen Rat unter Zustimmung des Kommissionspräsidenten ernannt
- Unterstützt durch den europäischen Auswärtigen Dienst (EAD)
Beratende Einrichtungen
Wirtschafts- und Sozialausschuss | Ausschuss der Regionen |
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350 Mitglieder aus Gruppen des wirtschaftlichen und sozialen Lebens | 350 Mitglieder aus allen europäischen Regionen |
Mitglieder werden für 5 Jahre durch Rat der EU auf Vorschlag der Mitgliedsstaaten ernannt. | Mitglieder werden durch den Rat der EU für 5 Jahre ernannt und sind gewählte Vertreter aus regionalen Behörden. |
Gibt eigenständige Stellungnahmen ab und muss bei bestimmten Gesetzgebungsprozessen angehört werden. Wird oft vom Europäischen Parlament, der Kommission und dem Rat der EU um Beratung gebeten. | Rat der EU und europäische Komission müssen ihn in bestimmten Prozessen anhören, ziehen ihn allerdings oft auch zusätzlich zurate. |
Europäische Investitionsbank
- Finanzierungsinstitut für eine Ausgewogene und reibungslose Entwicklung im Interesse der Mitgliedstaaten der EU
- Gewährt Darlehen und Bürgschaften zur Erschließung von unterentwickeltem Gebieten in der EU
Sidefact
- Ursprünglich war der Hohe Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik als eine Art „Außenminister“ der EU geplant.