Die Bundesregierung ist als Teil der Exekutive für die Ausführung von Gesetzen verantwortlich. Die Bundesregierung besteht aus dem/der Bundeskanzler:in und den Ministern:innen.
Aufbau und Organisation
- Regierungschef:in der Bundesrepublik ist der/die Bundeskanzler:in
- Wahl des/der Bundeskanzlers:in: nach der Bundestagswahl, mit der Mehrheit der Stimmen im Bundestag
- Regierungskoalition: Zusammenschluss zweier Parteien um eine Regierungsmehrheit zu erreichen
- Der/Die Kanzler:in ernennt die Minister:innen
- Minister:innen sind für gewisse Politikfelder/"Ressorts" (z.B. Verteidung oder Finanzen) zuständig
- Der/Die Kanzler:in und die Minister:innen bilden das Bundeskabinett
Arbeitsweise
Das Bundeskabinett trifft sich einmal in der Woche in den sogenannten Kabinettssitzungen. Um die Arbeit der Bundesregierung zu erleichtern, gibt es drei Prinzipien, an die sich die Bundesregierung hält:
Prinzip | Erklärung | Veranschaulichung |
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Kanzlerprinzip |
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Ressortprinzip |
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Kollegialprinzip |
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Aufgaben
Die Bundesregierung ist das mächtigste Verfassungsorgan und Lenkerin der deutschen Politik.
- Ausführung der Gesetze: Die Bundesregierung leitet die Bundesbehörden
- Gesetzgebung: Die Regierung kann Gesetzesvorlagen in das Parlament einbringen
- Aufrechterhaltung der außenpolitischen Beziehungen : zum Beispiel Aushandlung von bilateralen Verträgen
- Repräsentation Deutschlands in der EU und in internationalen Organisationen (z.B. UNO oder NATO)
Sidefacts
- Deutschland hatte seit 1949 nur acht Kanzler:innen.
- Die Kanzler:innen der Bundesrepublik waren bisher alle von der CDU/CSU oder der SPD.
- Erster Kanzler: Konrad Adenauer
- Kanzler mit der längsten Amtszeit: Helmut Kohl