Bundestagswahl

Die Bundestagswahl ist die, alle vier Jahre stattfindende, Wahl zum Deutschen Bundestag. Das Wahlsystem, in dem die Bundestagswahl durchgeführt wird, ist eine Mischung aus Verhältniswahl- und Mehrheitswahlsystem und wird als personalisierte Verhältniswahl beschrieben.

Eine Besonderheit des deutschen Wahlsystems sind Überhangs- und Ausgleichsmandate.


Erklärung

Allgemein

Die Bundestagswahl ist eine der wichtigsten Wahlen Deutschlands. Denn durch die Bundestagswahl wird die Sitzverteilung des Bundestags bestimmt, der mit seiner Mehrheit die Regierung wählt.

  • Die Bundestagswahl findet alle vier Jahre statt.
  • Neuwahlen sind nur möglich, wenn Bundespräsident:in den Bundestag auflöst.
  • Wahlberechtigt sind deutsche Staatsbürger ab 18.
  • Wahlsystem: personalisierte Verhältniswahl
  • Alle Wähler:innen haben eine Erst- und Zweitstimme.

Erststimme

Bei der Erststimme handelt es sich um die personenbezogene Stimme der Bundestagswahl. Mit ihr wird ein Direktkandidat aus dem Wahlkreis in den Bundestag gewählt:

  • 299 Wahlkreise bei der Bundestagswahl
  • Kandidaten treten innerhalb eines Wahlkreises gegeneinander an
  • Kandidat:in mit den meisten Stimmen im Wahlkreis zieht in den Bundestag
  • Regionen sind so gleichmäßig im Bundestag vertreten

Zweitstimme

Bei der Zweitstimme handelt es sich um die Verhältniswahl-Komponente der Bundestagswahl. Hier wird eine Partei gewählt und beeinflusst so die Sitzverteilung der Parteien im Bundestag:

  • Parteien erstellen pro Bundesland eine Landesliste
  • Bürger:innen wählen eine Partei
  • Partei schickt so viele Abgeordnete in den Bundestag, wie ihr nach dem Wahlergebnis zusteht

ABER um in den Bundestag einzuziehen sind mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen (Fünf-Prozent-Hürde) oder drei Direktmandate pro Partei nötig.

Überhang- und Ausgleichsmandate

Überhangmandate

Ausgleichsmandate

Entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate erlangt, als ihr durch die Zweitstimme zustehen

Sind nötig um Überhangmandate auszugleichen, damit Sitzverteilung proportional zum Wahlergebnis ist


Sidefact

Wahlrechtsreformen

Das Wahlrecht hat sich seit dem Bestehen der Bundesrepublik einige mal verändert. Eine der bekanntesten Reformen ist die Wahlrechtsreform von 2013:

  • Bis 2013 gab es durch die Überhangsmandate eine unfaire Sitzverteilung.
  • 2008 und 2012 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass dies verfassungswidrig sei.
  • Das führte 2013 zu einer Reform des Wahlrechts, bei der Ausgleichsmandate eingeführt wurden.
  • Durch die vielen Ausgleichsmandate wurde der Bundestag zu groß, weswegen 2020 die nächste Reform beschlossen wurde.
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