Das europäische Parlament (EP) besteht aus von den EU-Bürger:innen direkt gewählten Abgeordneten. Gemeinsam mit dem Rat der EU ist es für die Gesetzgebung zuständig. Es hat seinen Sitz in Straßburg und ist der Legislative zuzuordnen.
Erklärung
Zusammensetzung
Wahl der Abgeordneten
- direkte Wahl durch die EU-Bürger:innen
- findet alle 5 Jahre statt
- wird allgemein, unmittelbar, geheim und frei durchgeführt
Kandidatur der Abgeordneten
- Alle vollmundigen EU-Bürger:innen können theoretisch kandidieren.
- Kandidaturen sind nur über Listen möglich.
- Listen werden von Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen aufgestellt.
- Listen müssen zur Aufstellung einen demokratischen Prozess durchlaufen.
- Eine Kandidatur ist unvereinbar mit bestimmten Ämtern und Positionen wie als Staatsanwalt oder Bundestagsabgeordneter
Aufgaben
Das europäische Parlament hat drei zentrale Aufgaben:
- Hauptaufgabe ist die Gesetzgebung (gemeinsam mit Rat der EU)
- Aufstellung des Haushaltsplan gemeinsam mit dem Rat der EU, auf Vorentwurf der europäischen Kommission
- Zustimmungsrecht bei allen internationalen Abkommen und EU-Beitritten
Außerdem hat das Parlament eine Kontrollfunktion gegenüber der EU-Kommission und kann diese theoretisch zum Rücktritt zwingen.
Besonderheiten
- Das EP ist mit 705 Abgeordneten das größte multinationale Parlament der Welt.
- Am EP gibt es keine Amtssprache; es wird in 24 Sprachen getagt.
- Obwohl der Sitz des Parlaments in Straßburg ist, finden dort im Jahr nur 12 Plenarsitzungen statt.
- Fraktions- und Ausschusssitzungen finden in Brüssel statt.
- Das Generalsekretariat des Parlaments ist in Luxemburg.