Bundesverfassungsgericht

Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht ist das höchste Gericht der Bundesrepublik und Hüter der Verfassung. Es ist Teil der Judikative und hat seinen Sitz in Karlsruhe. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind für die anderen Verfassungsorgane, Gerichte und Behörden bindend.


Aufbau und Organisation

Aufbau

  • Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) besteht aus zwei Senaten mit jeweils acht Richtern:innen
  • Präsident:in des BVerfG = Vorsitzende:r eines Senats
  • Vizepräsident:in des BVerfG = Vorsitzende:r des jeweils anderen Senats
  • Früher: 1. Senat = Grundrechtssenat, 2. Senat = Staatsrechtssenat
  • Heute: flexiblere Vorgehensweise je nach Expertise der Richter:innen

Wahl der Richter:innen

  • Voraussetzungen für Wahl: mindestens 40 Jahre alt und Befähigung zum Richteramt oder Professur für Rechtswissenschaften
  • Bundesrat und Bundestag wählen jeweils die Hälfte der Richter in das Bundesverfassungsgericht
  • Wahlvorgang Bundestag: Wahlausschuss (12 Abgeordnete) schlägt Richter:in vor, Plenum wählt Richter:in mit 2/3 Mehrheit
  • Wahlvorgang Bundesrat: in unmittelbarer Wahl im Plenum mit 2/3 Mehrheit
Veranschaulichung der Richterwahl an das Bundesverfassungsgericht.
Wahl der Richter:innen

Unabhängigkeit der Richter:innen

Obwohl die Wahl der Richter:innen unter hohem Einfluss der Parteien vollzogen wird, sind die Richter:innen unabhängig. Mehrere Regeln sind dafür verantwortlich:

  • 2/3 Mehrheit im Bundestag und Bundesrat: keine Partei kann eine/n Richter:in "durchdrücken"
  • Lange Amtszeit: 12 jahre
  • Keine Wiederwahl möglich

Aufgaben

Das Bundesverfassungsgericht hat verschiedene Aufgaben und kann von verschiedenen Akteuren angerufen werden, um diesen Aufgaben nachzugehen:

Aufgabe

Welcher Frage geht das BVerfG nach?

Wer kann das BVerfG anrufen?

Verfassungsbeschwerde

Gibt es eine Verletzung der Grundrechte durch die öffentliche Gewalt?

  • Jede/r Bürger:in

Abstrakte Normenkontrolle

Ist Bundes- oder Landesrecht mit dem Grundgesetz oder sonstigem Bundesrecht vereinbar?

  • Bundesregierung
  • Bundestag
  • Landesregierung

Konkrete Normenkontrolle

Ist ein Gesetz mit dem Grundgesetz vereinbar?

  • Gerichte

Parteiverbot

Handelt es sich um eine verfassungswidrige Partei?

  • Bundesregierung
  • Bundestag
  • Bundesrat

Bund-Länder-Streitigkeiten

Schlichtung bei Meinungsverschiedenheiten von Bund und Ländern

  • Bundesregierung
  • Landesregierung

Organstreitigkeiten

Hat ein Verfassungsorgan seine Kompetenzen durch Maßnahmen oder Unterlassung verletzt?

  • Alle Verfassungsorgane
  • Parteien
  • Besonderheit des BVerfG: politische Funktion
  • Gesetzgebungsauftrag: BVerfG kann den Gesetzgeber zwingen, Regeln zu ändern

Sidefacts

  • Aktueller Präsident des BVerfG: Prof. Dr. Stephan Harbarth
  • Das BVerfG ist das einzige Verfassungsorgan ohne Sitz in Berlin.
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