Das Bundesverfassungsgericht ist das höchste Gericht der Bundesrepublik und Hüter der Verfassung. Es ist Teil der Judikative und hat seinen Sitz in Karlsruhe. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind für die anderen Verfassungsorgane, Gerichte und Behörden bindend.
Aufbau und Organisation
Aufbau
- Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) besteht aus zwei Senaten mit jeweils acht Richtern:innen
- Präsident:in des BVerfG = Vorsitzende:r eines Senats
- Vizepräsident:in des BVerfG = Vorsitzende:r des jeweils anderen Senats
- Früher: 1. Senat = Grundrechtssenat, 2. Senat = Staatsrechtssenat
- Heute: flexiblere Vorgehensweise je nach Expertise der Richter:innen
Wahl der Richter:innen
- Voraussetzungen für Wahl: mindestens 40 Jahre alt und Befähigung zum Richteramt oder Professur für Rechtswissenschaften
- Bundesrat und Bundestag wählen jeweils die Hälfte der Richter in das Bundesverfassungsgericht
- Wahlvorgang Bundestag: Wahlausschuss (12 Abgeordnete) schlägt Richter:in vor, Plenum wählt Richter:in mit 2/3 Mehrheit
- Wahlvorgang Bundesrat: in unmittelbarer Wahl im Plenum mit 2/3 Mehrheit
Unabhängigkeit der Richter:innen
Obwohl die Wahl der Richter:innen unter hohem Einfluss der Parteien vollzogen wird, sind die Richter:innen unabhängig. Mehrere Regeln sind dafür verantwortlich:
- 2/3 Mehrheit im Bundestag und Bundesrat: keine Partei kann eine/n Richter:in "durchdrücken"
- Lange Amtszeit: 12 jahre
- Keine Wiederwahl möglich
Aufgaben
Das Bundesverfassungsgericht hat verschiedene Aufgaben und kann von verschiedenen Akteuren angerufen werden, um diesen Aufgaben nachzugehen:
Aufgabe | Welcher Frage geht das BVerfG nach? | Wer kann das BVerfG anrufen? |
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Verfassungsbeschwerde | Gibt es eine Verletzung der Grundrechte durch die öffentliche Gewalt? |
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Abstrakte Normenkontrolle | Ist Bundes- oder Landesrecht mit dem Grundgesetz oder sonstigem Bundesrecht vereinbar? |
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Konkrete Normenkontrolle | Ist ein Gesetz mit dem Grundgesetz vereinbar? |
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Parteiverbot | Handelt es sich um eine verfassungswidrige Partei? |
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Bund-Länder-Streitigkeiten | Schlichtung bei Meinungsverschiedenheiten von Bund und Ländern |
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Organstreitigkeiten | Hat ein Verfassungsorgan seine Kompetenzen durch Maßnahmen oder Unterlassung verletzt? |
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- Besonderheit des BVerfG: politische Funktion
- Gesetzgebungsauftrag: BVerfG kann den Gesetzgeber zwingen, Regeln zu ändern
Sidefacts
- Aktueller Präsident des BVerfG: Prof. Dr. Stephan Harbarth
- Das BVerfG ist das einzige Verfassungsorgan ohne Sitz in Berlin.