Politische Beteiligung kann sehr vielfältig ausfallen. Neben der Teilnahme an Wahlen kann man sich beispielsweise auch durch Demonstrationen politisch beteiligen. Dabei gibt es verschiedene Dimensionen und Formen politischer Beteiligung die sich unterschiedlich einordnen lassen können.
Erklärung
Nach der Politikwissenschaftlerin Beate Hoecker, lassen sich konkrete Akte politischer Partizipation in zwei Schritten einordnen. Zunächst erfolgt die Einordnung in eine der beiden Dimensionen der politischen Partizipation:
- Konventionelle politische Beteiligung: Im Grundgesetz vorgesehen
- Unkonventionelle politischer Beteiligung: Nicht direkt im Grundgesetz vorgesehen, kann legal oder illegal (gewaltlos/gewaltsam) sein
In einem zweiten Schritt folgt die konkrete Einordnung in die spezielle Form der politischen Beteiligung:
Dimensionen politischer Partizipation | Formen politischer Partizipation | Beispiele |
---|---|---|
Konventionell | Staatsbürgerrolle | Wählen |
parteienorientierte Partizipation | In Parteien mitwirken | |
Unkonventionell aber legal | problemorientierte Partizipation | Demonstrationen, Bürgerinitiativen, Unterschriften sammeln, usw. |
Unkonventionell und illegal (gewaltlos) | ziviler Ungehorsam | Verbotene Demonstrationen, Hausbesetzungen, wilde Streiks, usw. |
Unkonventionell und illegal (gewaltsam) | politische Gewalt | Gewalt gegen Personen oder Sachen |
Die Einteilung von Beate Hoecker ist eine bestimmte Möglichkeit der Einteilung. Daneben gibt es weitere Modelle, welche die Grenzen und Kategorien politischer Partizipation anders setzen.
Sidefact
Wann können Demonstrationen verboten werden?
Nach Artikel 8 des Grundgesetzes haben alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland das Recht sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Um Sicherheit zu gewährleisten, sind manchmal Voranmeldungen nötig. Wenn eine unmittelbare Gefährdung der Öffentlichkeit durch eine Demonstration zu erwarten ist, darf man solche als letztes Mittel verbieten. Dies, in Kombination mit erwartbaren Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz, führte zum Beispiel während der Corona-Pandemie zum Verbot einiger Querdenker-Demos in Berlin.