Formeller Gesetzgebungsprozess: Initiative und Bundestag

Formeller Gesetzgebungsprozess

Bevor ein Gesetz verabschiedet werden kann, durchläuft es einen vom Grundgesetz vorgeschriebenen Weg. Dieser Prozess beinhaltet mehrere Schritte und bindet auch einige Verfassungsorgane mit ein.


Allgemeines

Verantwortlich für die Gesetzgebung sind in Deutschland der Bund und die Länder. Dabei unterscheidet man zwischen:

Ausschließlicher Gesetzgebung

Konkurrierender Gesetzgebung

  • Liegt entweder beim Bund oder den Ländern
  • Bund: u.a. zuständig für auswärtige Angelegenheiten und Verteidigung
  • Länder: beschränkt sich faktisch auf Polizei-, Kommunal- und Schulrecht
  • Länder dürfen hier Gesetze beschließen, solange der Bund dies noch nicht getan hat
  • Bund hat in den meisten Bereichen aber schon Gesetze erlassen
  • "Bundesrecht vor Landesrecht"
  • In bestimmten Bereichen haben die Länder auch eine Abweichungskompetenz

Gesetzgebungsprozess

Initativrecht

Bevor man im Bundestag über ein Gesetz debattieren kann, muss es erst eine Gesetzesinitiative geben. Das Recht, eine Gesetzinitiative einzuleiten, haben nur:

  • Der Bundestag mit mind. 5% der Abgeordneten (oder einer Fraktion)
  • Die Bundesregierung
  • Der Bundesrat

Sind Gesetzesinitiativen erfolgreich, wird ein Gesetzesentwurf dem Bundestag vorgelegt.

Bundestag

Auch im Bundestag gibt es einen festen Ablaufplan für die Bearbeitung von Gesetzen:

  • 1. Lesung: Bestimmung der zuständigen Fachausschüsse im Plenum
  • Fachausschüsse: Überarbeitung der Gesetzesvorlagen und Erstellung der Beschlussempfehlung
  • 2. Lesung: Aussprache und Änderungsanträge im Plenum
  • 3. Lesung + Abschlussabstimmung: Nur in Ausnahmen Aussprache und Änderungsanträge vor der Abschlussabstimmung im Plenum

Wird ein Gesetz mit der Mehrheit des Bundestags verabschiedet, wird es an den Bundesrat weitergeleitet.

Bundesrat

Für das weitere Vorgehen im Bundestag ist es entscheidend, ob es sich um ein Zustimmungsgesetz oder ein Einspruchsgesetz handelt:

Zustimmungsgesetz

Einspruchsgesetz

  • Zustimmungsbedürftige Gesetze
  • Gesetze, die die Länder direkt betreffen (z.B. Mehrwertsteuersenkung von 2020) und Verfassungsänderungen
  • Bundestag kann den Bundesrat nicht überstimmen
  • Nicht-zustimmungsbedürftige Gesetze
  • Gesetze, die die Länder nicht direkt betreffen (z.B. Aussetzung der Wehrpflicht von 2011)
  • Bundestag kann den Bundesrat überstimmen

Gesetzesvorlagen sind im Bundesrat erfolgreich, wenn der Bundesrat einem Gesetz zustimmt oder es sich um ein Einspruchsgesetz handelt und der Einspruch des Bundesrats vom Bundestag überstimmt wird.

Vermittlungsausschuss

Kann zwischen Bundestag und Bundesrat keine Einigung erzielt werden, wird der Vermittlungsausschuss angerufen.

  • Vermittlungsausschuss = Je 16 Vertreter:innen aus Bundestag und Bundesrat
  • Versuchen Lösungen für Blockaden zu finden

Kommt es zu einer Veränderung des Gesetzesentwurfs muss dieser nochmal vom Bundestag und Bundesrat abgesegnet werden.

Weitere Schritte

Hat ein Gesetz alle vorangegangen Hürden genommen, steht eigentlich schon fest, dass es verabschiedet wird. Trotzdem folgen noch weitere, formale Schritte in folgender Reihenfolge:

  • Gegenzeichnung durch die Bundesregierung
  • Prüfung und Ausfertigung durch den Bundespräsidenten
  • Veröffentlichung im Bundesanzeiger

Sidefacts

Die meisten Gesetze werden auf Initiative der Bundesregierung verabschiedet:

  • Insgesamt verabschiedete Gesetze 2020: 127
  • Davon auf Initiative der Regierung: 106
  • Davon auf Initiative des Bundestags: 19
  • Davon auf Initiative des Bundesrats: 2
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