Bevor ein Gesetz verabschiedet werden kann, durchläuft es einen vom Grundgesetz vorgeschriebenen Weg. Dieser Prozess beinhaltet mehrere Schritte und bindet auch einige Verfassungsorgane mit ein.
Allgemeines
Verantwortlich für die Gesetzgebung sind in Deutschland der Bund und die Länder. Dabei unterscheidet man zwischen:
Ausschließlicher Gesetzgebung | Konkurrierender Gesetzgebung |
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- In bestimmten Bereichen haben die Länder auch eine Abweichungskompetenz
Gesetzgebungsprozess
Initativrecht
Bevor man im Bundestag über ein Gesetz debattieren kann, muss es erst eine Gesetzesinitiative geben. Das Recht, eine Gesetzinitiative einzuleiten, haben nur:
- Der Bundestag mit mind. 5% der Abgeordneten (oder einer Fraktion)
- Die Bundesregierung
- Der Bundesrat
Sind Gesetzesinitiativen erfolgreich, wird ein Gesetzesentwurf dem Bundestag vorgelegt.
Bundestag
Auch im Bundestag gibt es einen festen Ablaufplan für die Bearbeitung von Gesetzen:
- 1. Lesung: Bestimmung der zuständigen Fachausschüsse im Plenum
- Fachausschüsse: Überarbeitung der Gesetzesvorlagen und Erstellung der Beschlussempfehlung
- 2. Lesung: Aussprache und Änderungsanträge im Plenum
- 3. Lesung + Abschlussabstimmung: Nur in Ausnahmen Aussprache und Änderungsanträge vor der Abschlussabstimmung im Plenum
Wird ein Gesetz mit der Mehrheit des Bundestags verabschiedet, wird es an den Bundesrat weitergeleitet.
Bundesrat
Für das weitere Vorgehen im Bundestag ist es entscheidend, ob es sich um ein Zustimmungsgesetz oder ein Einspruchsgesetz handelt:
Zustimmungsgesetz | Einspruchsgesetz |
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Gesetzesvorlagen sind im Bundesrat erfolgreich, wenn der Bundesrat einem Gesetz zustimmt oder es sich um ein Einspruchsgesetz handelt und der Einspruch des Bundesrats vom Bundestag überstimmt wird.
Vermittlungsausschuss
Kann zwischen Bundestag und Bundesrat keine Einigung erzielt werden, wird der Vermittlungsausschuss angerufen.
- Vermittlungsausschuss = Je 16 Vertreter:innen aus Bundestag und Bundesrat
- Versuchen Lösungen für Blockaden zu finden
Kommt es zu einer Veränderung des Gesetzesentwurfs muss dieser nochmal vom Bundestag und Bundesrat abgesegnet werden.
Weitere Schritte
Hat ein Gesetz alle vorangegangen Hürden genommen, steht eigentlich schon fest, dass es verabschiedet wird. Trotzdem folgen noch weitere, formale Schritte in folgender Reihenfolge:
- Gegenzeichnung durch die Bundesregierung
- Prüfung und Ausfertigung durch den Bundespräsidenten
- Veröffentlichung im Bundesanzeiger
Sidefacts
Die meisten Gesetze werden auf Initiative der Bundesregierung verabschiedet:
- Insgesamt verabschiedete Gesetze 2020: 127
- Davon auf Initiative der Regierung: 106
- Davon auf Initiative des Bundestags: 19
- Davon auf Initiative des Bundesrats: 2