Grundrechte

Grundrechte

Die Grundrechte sind die ersten 19 Artikel des Grundgesetzes, das 1949 in Kraft getreten ist. Sie beinhalten grundlegende Menschen- und Bürgerrechte, die in Deutschland uneingeschränkt gelten.


Erklärung

Artikel 1 des Grundgesetzes

ToDo
  • Wichtigster Artikel des Grundgesetzes
  • Beschreibt Menschenwürde als höchste Norm des Grundgesetzes
  • Wird auch als Staatsfundamentalnorm beschrieben

Artikel 1 ist (wie Artikel 20) durch die Ewigkeitsklausel geschützt:

  • Steht in Artikel 79 Abs. 3 des Grundgesetzes
  • Verbietet eine Änderung dieser Grundsätze

Artikel 2 und 3 des Grundgesetzes

Artikel 2

Artikel 3

Recht auf Persönlichkeitsentfaltung und Leben

Grundsatz der Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz

Artikel 1, Artikel 2 und Artikel 3 gelten als Fundament des Grundgesetzes. Alle weiteren Grundrechte lassen sich von diesen Artikeln ableiten.

Weitere Artikel

Neben den drei vorstaatlichen Grundrechten gibt es noch weitere Grundrechte im Grundgesetz:

Artikel

Kurzbeschreibung

Artikel 4

Religionsfreiheit

Artikel 5

Meinungsfreiheit

Artikel 6

Schutz der Ehe und Familie

Artikel 7

Recht auf Schulwahl und Errichtung von Privatschulen

Artikel 8

Versammlungsfreiheit

Artikel 9

Vereinigungsfreiheit

Artikel 10

Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis

Artikel 11

Recht auf freie Wahl des Wohnorts oder Arbeitsplatzes

Artikel 12

Freiheit der Berufswahl

Artikel 13

Unverletzlichkeit der Wohnung

Artikel 14

Eigentumsrechte und Erbrecht

Artikel 15

Vergesellschaftung und Gemeineigentum

Artikel 16

Verbot der Auslieferung und Asylrecht

Artikel 17

Petitionsrecht

Artikel 18

Verwirkung der Grundrechte

Artikel 19

Rechtschutz

Auch die Grundrechte in Artikel 2 bis 19 genießen einen besonderen Schutz, auch wenn dieser nicht so groß ist wie bei Artikel 1 und 20 des Grundgesetzes. Denn diese Artikel dürfen in ihrem Wesensgehalt nicht geändert werden.


Sidefact

Warum wird unser Grundgesetz nicht Verfassung genannt?

Das Grundgesetz war nach dem Zweiten Weltkrieg lediglich als Übergangslösung gedacht. Die ursprüngliche Idee war es, dass das Grundgesetz irgendwann durch eine Verfassung, „die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung” beschlossen werden sollte, abgelöst wird. Dazu kam es aber bekanntlich nicht. Stattdessen wurde nach der Wiedervereinigung Deutschlands aus dem Grundgesetz eine gesamtdeutsche Verfassung unter dem alten Namen.

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