Die Grundrechte sind die ersten 19 Artikel des Grundgesetzes, das 1949 in Kraft getreten ist. Sie beinhalten grundlegende Menschen- und Bürgerrechte, die in Deutschland uneingeschränkt gelten.
Erklärung
Artikel 1 des Grundgesetzes
- Wichtigster Artikel des Grundgesetzes
- Beschreibt Menschenwürde als höchste Norm des Grundgesetzes
- Wird auch als Staatsfundamentalnorm beschrieben
Artikel 1 ist (wie Artikel 20) durch die Ewigkeitsklausel geschützt:
- Steht in Artikel 79 Abs. 3 des Grundgesetzes
- Verbietet eine Änderung dieser Grundsätze
Artikel 2 und 3 des Grundgesetzes
Artikel 2 | Artikel 3 |
---|---|
Recht auf Persönlichkeitsentfaltung und Leben | Grundsatz der Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz |
Artikel 1, Artikel 2 und Artikel 3 gelten als Fundament des Grundgesetzes. Alle weiteren Grundrechte lassen sich von diesen Artikeln ableiten.
Weitere Artikel
Neben den drei vorstaatlichen Grundrechten gibt es noch weitere Grundrechte im Grundgesetz:
Artikel | Kurzbeschreibung |
---|---|
Artikel 4 | Religionsfreiheit |
Artikel 5 | Meinungsfreiheit |
Artikel 6 | Schutz der Ehe und Familie |
Artikel 7 | Recht auf Schulwahl und Errichtung von Privatschulen |
Artikel 8 | Versammlungsfreiheit |
Artikel 9 | Vereinigungsfreiheit |
Artikel 10 | Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis |
Artikel 11 | Recht auf freie Wahl des Wohnorts oder Arbeitsplatzes |
Artikel 12 | Freiheit der Berufswahl |
Artikel 13 | Unverletzlichkeit der Wohnung |
Artikel 14 | Eigentumsrechte und Erbrecht |
Artikel 15 | Vergesellschaftung und Gemeineigentum |
Artikel 16 | Verbot der Auslieferung und Asylrecht |
Artikel 17 | Petitionsrecht |
Artikel 18 | Verwirkung der Grundrechte |
Artikel 19 | Rechtschutz |
Auch die Grundrechte in Artikel 2 bis 19 genießen einen besonderen Schutz, auch wenn dieser nicht so groß ist wie bei Artikel 1 und 20 des Grundgesetzes. Denn diese Artikel dürfen in ihrem Wesensgehalt nicht geändert werden.
Sidefact
Warum wird unser Grundgesetz nicht Verfassung genannt?
Das Grundgesetz war nach dem Zweiten Weltkrieg lediglich als Übergangslösung gedacht. Die ursprüngliche Idee war es, dass das Grundgesetz irgendwann durch eine Verfassung, „die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung” beschlossen werden sollte, abgelöst wird. Dazu kam es aber bekanntlich nicht. Stattdessen wurde nach der Wiedervereinigung Deutschlands aus dem Grundgesetz eine gesamtdeutsche Verfassung unter dem alten Namen.