Der Bundesrat ist das Verfassungsorgan, über welches die Bundesländer Einfluss auf die Bundesgesetzgebung nehmen können. Der Bundesrat besteht aus Vertretern:innen der Landesregierungen.
Aufbau und Organisation
Hintergrund
- Deutschland als föderales System = Zusammenschluss mehrerer einzelner Länder
- Jedes Bundesland hat ein eigenes politisches System mit eigenem Parlament und eigener Regierung.
- Unterschiedliche Angelegenheiten: Angelegenheiten für die der Bund zuständig ist, Angelegenheiten die nur die Länder betreffen und konkurrierende Gesetzgebung
Aufbau
- Mitglieder des Bundesrats = Vertreter:innen der Landesregierungen
- Anzahl der Vertreter:innen pro Bundesland: je nach Größe zwischen drei und sechs
Arbeitsweise
- Tagungsintervall im Plenum: alle drei bis vier Wochen; insgesamt ca. elf Mal im Jahr
- Die Plenarsitzungen werden in Ausschüssen vorbereitet.
- Einheitlichkeitsgebot: jedes Bundesland stimmt einheitlich, bei Uneinigkeit in der Regierung: Enthaltung
Aufgaben
Die Hauptaufgabe des Bundesrats ist die Beteiligung der Bundesländer an der Bundesgesetzgebung.
Ein Bundesgesetz muss vor seiner Ausfertigung erst vom Bundesrat bestätigt werden. Der Bundesrat kann also ein Gesetz bremsen oder sogar blockieren und somit auch eine Veränderung des Gesetzes erzwingen.
- Macht des Bundesrats: abhängig davon, ob es sich um ein Zustimmungsgesetz oder ein Einspruchsgesetz handelt
Einspruchsgesetze | Zustimmungsgesetze |
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- Falls der Bundesrat einem Gesetz nicht zustimmt: Anruf des Vermittlungsausschusses
- Vermittlungsausschuss: Je 16 Vertreter:innen aus Bundestag und Bundesrat; versuchen Lösungen für Blockaden zu finden
Sidefacts
- Der Bundesrat besteht aus 69 Vertreter:innen
- Bundesländer mit den meisten Vertreter:innen: Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen
- Bundesländer mit den wenigsten Vertreter:innen: Bremen, Hamburg, Saarland und Mecklenburg-Vorpommern