Parteien sind Vereinigungen von Bürgern die über einen längeren Zeitraum auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen; in einem Organ der Legislative an der Volksvertretung mitwirken wollen und an Wahlen teilnehmen.
Aufbau und Funktionsweise von Parteien
Artikel 21 des Grundgesetzes sieht vor, dass Parteien demokratisch organisiert sein müssen. Daraus ergeben sich folgende Grundprinzipien für Parteien:
- Parteien müssen für alle Bürger offen sein
- Jedes Parteimitglied muss die Möglichkeit haben bei den Entscheidungen über den Kurs einer Partei mitwirken zu können.
- Parteien brauchen Organe der Exekutive (Vorstand) und Legislative (Mitgliederversammlungen)
- Parteien brauchen Parteischiedsgerichte
Alle politischen Grundsätze der Bundesrepublik finden auch in Parteien Anwendung. Dazu gehören vor allem
- Volkssouveränität
- Gewaltenteilung
- Mehrheitsprinzip
- Minderheitenschutz
- Rechtsstaatlichkeit
Bedeutung von Parteien im Grundgesetz
In Artikel 21 des Grundgesetzes steht:
"Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen."
Artikel 21 des Grundgesetzes gibt Parteien den sogenannten Verfassungsstatus und unterstreicht somit ihre wichtige Rolle im politischen System Deutschlands.
Funktionen von Parteien
Parteien erfüllen wesentliche Aufgaben in unserer repräsentativen Demokratie. Die sechs wichtigsten sind:
Aufgabe | Erklärung |
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Partizipationsfunktion | Parteien geben den Bürgern die Möglichkeit zu politischen Partizipation auf folgende zwei Arten:
|
Meinungsbildungsfunktion | Parteien vertreten unterschiedliche Meinungen. Dadurch, dass sie diese unterschiedlichen Positionen artikulieren (vor allem durch Medien) tragen sie zur Meinungsbildung innerhalb der Bevölkerung bei. |
Rekrutierungsfunktion | Parteien wählen Kandidaten für Wahlen aus, die im Anschluss einer erfolgreichen Wahl öffentliche Ämter ausüben. |
Programmfunktion | Parteien versuchen die Interessen der Bevölkerung (oder Teilen der Bevölkerung) zu bündeln und in einem Programm zu artikulieren. |
Legitimationsfunktion | Parteien sind das Bindeglied zwischen den Bürgern und dem Staat und geben durch Interessenartikulation auf der einen und Entscheidungsbegründungen auf der anderen Seite politische Legitimation. |
Einflussnahme auf politische Entscheidungsträger | Parteien kritisieren, wenn nötig die Regierung und andere Entscheidungsträger im politischen System und präsentieren gleichzeitig personelle Alternativen. |
Diese Definition und diese Aufgaben von Parteien beziehen sich vor allem auf Parteien in Deutschland. Es gibt auch andere Arten von Parteien, die anders funktionieren und andere Aufgaben haben.
Einordnung von Parteien
Volks- und Interessenparteien
Parteien lassen sich grundsätzlich danach einteilen, ob sie die ganze Bevölkerung oder nur Teile der Bevölkerung ansprechen wollen:
- Volksparteien: Möchten für den Großteil der Bevölkerung wählbar sein
- Interessenparteien: Konzentrieren sich auf kleinere Teile der Bevölkerung mit speziellen Interessen
In Deutschland zählen die CDU und die SPD zu den Volksparteien; auch wenn sich die Wählerschaft beider Parteien im historischen Vergleich drastisch verringert hat. Die FDP ist ein Beispiel für eine Interessenpartei.