Die Europäische Kommission wird auch umgangssprachlich als Regierung der EU bezeichnet. Sie ergreift die Initiative zur Unionsgesetzgebung. Sie hat ihren Sitz in Brüssel und bildet mit dem europäischen Rat die Exekutive der EU.
Erklärung
Zusammensetzung
Die Europäische Kommission besteht aus 27 Mitgliedern sogenannten Kommissar:innen. Jeder Mitgliedstaat stellt einen Kommissar. Unter den Mitgliedern befinden sich:
- Präsident:
- Erste:r Vizepräsident:in
- Fünf weitere Vizepräsident:innen
- Der hohe Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik
- 19 weitere Kommissar:innen
Jeder Kommissar hat ein bestimmtes Themengebiet für das er Experte ist, ähnlich wie die Minister in der deutschen Regierung. Die Kommissare treffen ihre Entscheidungen per Mehrheitsbeschluss.
Aufgaben
Die europäische Kommission wird auch als Motor der europäischen Union bezeichnet. Sie hat folgende grundlegende Aufgaben:
- Initiative zur Unionsgesetzgebung: Sie kann als einzige Institution Gesetzesregelungen unterbreiten
- Kontrolle über richtige Anwendung des Unionsrechts
- Verwaltung und Durchführung der Unionsvorschriften
- Vertretung der EU in internationalen Organisationen
Die Kommission handelt nicht nach Belieben, sondern ist zum handeln verpflichtet, wenn es ein Unionsinteresse gibt.
Der Europäische Rat, das Europäische Parlament und EU-Bürger:innen können die Kommission im Rahmen einer Bürgerinitiative dazu aufzufordern, einen Gesetzesvorschlag auszuarbeiten.
Sidefact
Der EU-Komission arbeitet ein riesiger Verwaltungsapparat aus 33.000 Mitarbeiter:innen zu. Dieser ist aber trotzdem deutlich kleiner als die Verwaltungsapperate von nationalen Regierungen. Der Stadtstaat Hamburg hat z.B. 60.000 Mitarbeiter:innen.