Gewaltenteilung

Gewaltenteilung

Als Gewaltenteilung wird die Aufteilung der Staatsmacht in gesetzgebende Gewalt (Legislative), ausführende Gewalt (Exekutive) und rechtssprechende Gewalt (Judikative) bezeichnet. Gewaltenteilung verhindert Machtmissbrauch durch Alleinherrscher.


Legislative

  • Gesetzgebende Gewalt
  • Diskutiert, berät und verabschiedet Gesetze (oder gesetzesähnliche Rechtsakte wie z.B. EU-Verordnungen)
  • Meistens durch Parlamente repräsentiert
  • In direkten demokratischen Systemen direkt durch das Volk repräsentiert
  • Beispiele: Bundestag, Europäisches Parlament

Exekutive

  • Ausführende Gewalt
  • Führt die von der Legislative erlassenen Gesetze aus
  • Teilt sich in Regierung (Gubernative) und Verwaltung (Administrative)
  • Kann Rechtsverordnungen erlassen, die sich von Gesetzen ableiten
  • Beispiele: Bundesregierung, Polizei, Verwaltungen

Judikative

  • Rechtsprechende Gewalt
  • Entscheidet, was nach dem Gesetz richtig oder falsch ist
  • Beispiele: Bundesverfassungsgericht, Amtsgerichte

Zusammenfassung

to-do

Die 4. Gewalt

Presse und Journalisten werden oft als vierte Gewalt bezeichnet, da sie zwar keinen direkten Einfluss auf das politische System haben, aber durch Berichterstattung und öffentliche Diskussion das politische System beeinflussen können.

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