Landtagswahlen

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Zusammenschluss von 16 Bundesländern. Jedes Bundesland hat ein eigenes Parlament und eine eigene Landesregierung. Auch die Landtagswahlsysteme unterscheiden sich zwischen den Bundesländern. Zum Vergleich schauen wir uns deshalb ein altes und ein neues Bundesland, sowie ein Stadtstaat an.


Baden-Württemberg (stand 2022)

Das Wahlsystem der Landtagswahl in Baden-Württemberg ist eine Mischung aus einem Mehrheitswahlsystem und einem Verhältniswahlsystem, obwohl die Wähler nur eine Stimme haben.

Ablauf:
  • Wähler haben eine Stimme
  • Sie wählen einen (von den Parteien ausgewählten Direktkandidaten) in ihrem Wahlkreis
  • Die Kandidaten mit den meisten Stimmen innerhalb der 70 Wahlkreise ziehen in den Landtag ein
  • Danach werden die Stimmen aller Kandidaten einer Partei hochgerechnet
  • Diese Hochrechnung entscheidet über die Sitzverteilung der Parteien im Parlament
  • Dadurch gehen Stimmen, für unterlegene Kandidaten der Wahlkreise, nicht verloren
Direkt- und Zweitmandate

Direktmandat

Zweitmandat

Die 70 Gewinner der Wahlkreise ziehen als Direktmandatsträger in den Landtag

Die übrigen 50 Plätze sind die Zweitmandate und gehen an Politiker, die ihren Wahlkreis nicht gewinnen konnten aber im Vergleich zu anderen Politikern ihrer Partei am meisten Stimmen bekommen haben

Überhang- und Ausgleichsmandate
  • Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei mehr Direktmandate erreicht als ihr durch Hochrechnung aller Stimmen zusteht
  • Ausgleichsmandate neutralisieren diese Überhangmandate

Sachsen

Das Landtagswahlsystem in Sachsen ist ebenfalls eine Mischung aus einem Mehrheitswahl- und Verhältniswahlsystem. Es ähnelt stark dem Wahlsystem der Bundestagswahl.

Ablauf:
  • Wähler haben zwei Stimmen
  • Erststimme: für Direktkandiaten im Wahlkreis
  • Zweitstimme: für eine Partei (entscheidet maßgeblich über Sitzverteilung im Parlament)
  • Um einen der 60 Wahlkreise zu gewinnen, brauchen die Kandidaten die relative Mehrheit
  • Die anderen 60 Plätze des Parlaments werden über die Landeslisten der Parteien in das Parlament geschickt
  • Parteien schicken so viele Abgeordnete ins Parlament, wie ihr nach Zweitstimmenergebnis zustehen
Überhang- und Ausgleichsmandate
  • Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei mehr Direktmandate erreicht als ihr durch das Zweitstimmenergebnis zusteht
  • Ausgleichsmandate neutralisieren diese Überhangmandate

Hamburg

Das Hamburger Wahlsystem unterscheidet sich nochmal mehr von dem der Bundestagswahl und den anderen beiden vorgestellten Wahlsystemen. Es ist außerdem das einzige Landtagswahlsystem, in dem mehr als zwei Stimmen abgeben werden können:

Ablauf:
  • Aktives Wahlrecht ab 16
  • Jeder Wähler hat 10 Stimmen: 5 für Kandidaten auf Wahlkreislisten und 5 für Kandidaten auf der Landesliste der Parteien oder für Landeslisten in der Gesamtheit
  • Wahlkreislisten und Landeslisten sind offen (Wähler können Reihenfolge mit ihrer Wahl beeinflussen)
  • Mehrere Stimmen pro Kandidat oder Landesliste sind erlaubt
  • Wahlkreise sind Mehrmandatswahlkreise (3-5 Sitze, je nach größe)
  • Bürgerschaft (Hamburgs Parlament) besteht aus 121 Sitzen: 71 Direktmandate aus den Mehrmandatswahlkreise, 50 Mandate von den Landeslisten der Parteien

Sidefact

Landtagswahlsysteme im Vergleich

  • Bundesländer mit aktivem Wahlrecht ab 16: Brandenburg, Bremen und Hamburg
  • Bundesländer mit offenen Listenformen: Bayern, Bremen und Hamburg
  • Üblicherweise dauern die Wahlperioden der Landtage 5 Jahre. Nur Bremen hat, wie der Bund, eine Wahlperiode von 4 Jahren.
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