Die deutsche Rechtsordnung ist ein System aus Regeln (Gesetzen) die vorschreiben, wie das Rechtssystem in der Bundesrepublik funktioniert. Die Aufgabe der Rechtsordnung ist die friedliche Beilegung von Konflikten. Nur der Staat kann dabei über Recht und Unrecht entscheiden, da er das Gewaltmonopol innehat.
Rechtssystem
Die Rechtsordnung besteht aus vielen verschiedenen Regeln und Gesetzen die vorschreiben, wie der Rechtsstaat funktioniert. Dabei gibt es verschiedene Arten des Rechts, die das Rechtssystem definieren:
Rechtsart | Funktion |
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Verfassung |
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Gesetze |
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Verordnungen |
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Spezialfall: EU-Rechtsakte (wie z.B. EU-Verordnungen) |
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Privatrecht vs. Öffentliches Recht
In Deutschland wird zwischen Privatrecht und öffentlichem Recht unterschieden:
Öffentliches Recht:
- Regelt Beziehung zwischen Staat und Bürgern
- Beispiele: Strafrecht oder Staatsrecht
Privatrecht:
- Regelt Beziehung zwischen Bürgerinnen und Bürgern
- Beispiele: Vertragsrecht oder Familienrecht
Hüter der Rechtsordnung: Die Gerichte
Die wichtigsten Hüter der Rechtsordnung sind die Gerichte. Sie gehören zur Judikative und sorgen dafür, dass die Gesetze eingehalten werden. Dabei haben sie sich vor allem an folgende Grundsätze zu halten:
- Unabhängigkeit: Richter:innen dürfen nicht beeinflussbar sein
- Rechtsprechung: Richter:innen dürfen Urteile nur auf Basis geltenden Rechts sprechen, eigene Meinungen dürfen Urteile nicht beeinflussen
Das oberste Gericht in Deutschland ist das Bundesverfassungsgericht. Alle weiteren Gerichte lassen sich in die sogenannten Gerichtsbarkeiten unterteilen. In Deutschland sind das:
- Die ordentliche Gerichtsbarkeit
- Die Arbeitsgerichtsbarkeit
- Die Verwaltungsgerichtsbarkeit
- Die Sozialgerichtsbarkeit
- Die Finanzgerichtsbarkeit
Sidefact
Das Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht ist nicht nur das höchste Gericht Deutschlands, es ist ebenfalls eines der fünf Verfassungsorgane. Es gilt außerdem, aufgrund seiner Aufgabenvielfalt und seines Gesetzgebungsauftrags, als das mächtigste Verfassungsgericht der Welt. Gesetzgebungsauftrag bedeutet, dass das Bundesverfassungsgericht unter manchen Umständen den Gesetzgeber zur Änderung von Gesetzen zwingen kann.