Deutschland ist föderalistisch aufgebaut. Das bedeutet, dass der Bundesstaat ein Zusammenschluss aus mehreren Gliedstaaten (den Bundesländern) ist. Neben dem Bund und Ländern gibt es noch eine dritte Ebene: Die Kommunen. Alle drei staatliche Ebenen haben unterschiedliche Aufgaben und Kompetenzen.
Allgemeines
Der Föderalismus ist eine Art des Staatsaufbaus.
- Bundesstaat = Zusammenschluss aus mehreren Gliedstaaten (Bundesländer)
- Ziel: Machtverteilung zwischen zentral staatlicher Ebene und Gliedstaaten (vertikale Machtverteilung)
- Neben dem Bund haben auch die Länder ein eigenständiges politisches System und jeweils eine eigene Verfassung
Prinzipien
Der deutsche Föderalismus folgt verschiedenen Prinzipien:
- Souveräne Bundes- und Landesregierungen
- Bund und Länder haben unterschiedliche Aufgaben
- Bund und Länder sind finanziell unabhängig
- Subsidiaritätsprinzip
Subsidiaritätsprinzip = Entscheidungen sollen möglichst auf der niedrigsten politischen Ebene getroffen werden.
Wofür der Bund und wofür die Länder zuständig sind, regelt das Grundgesetz. Man unterscheidet zwischen:
- Zuständigkeiten des Bundes
- Zuständigkeiten der Länder
- Konkurrierender Gesetzgebung
Beispiele für Zuständigkeiten und Aufgaben der drei Ebenen
Föderalismusreformen
In Deutschland gab es bisher zwei Föderalismusreformen.
Föderalismusreform 1:
- Zeitpunkt: 2006
- Grund: langsamer politischer Entscheidungsprozess und Unübersichtlichkeit der Aufgabenverteilung
- Ausgang: Weniger zustimmungspflichtige Gesetze, Einführung der Abweichungskompetenz, mehr Kompetenzen für die Länder
Föderalismusreform 2:
- Zeitpunkt: 2009
- Grund: Neuregelung des Finanzausgleichs zwischen den Ländern und dem Bund
- Ausgang: Einführung der Schuldenbremse