Richtlinien sind Rechtsakte, in denen Ziele für alle EU-Mitgliedstaaten festgelegt wurden. Die EU-Staaten haben Entscheidungsfreiheit durch was für Rechtsvorschriften das Ziel erreicht werden soll.
Im Gegensatz zu Verordnungen müssen sie erst in nationales Recht umgewandelt werden. Zur Umwandlung werden Fristen festgelegt.
Erklärung
Allgemeines
- Neben Verordnungen wichtigstes Handlungsinstrument der EU
- Ausschließlich in Zielen verbindlich
- Umsetzung ist individuell und liegt bei den Mitgliedsstaaten
- Ziel ist Widersprüche und Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten schrittweise abzubauen
- wichtigstes Handlungsinstrument für den europäischen Binnenmarkt
- keine Rechtsvereinheitlichung, sondern Rechtsangleichung
Prozess
Da Richtlinien nicht unmittelbar wirken, findet das Verfahren zur Rechtssetzung auf zwei Ebenen statt, der EU-Ebene und der nationalen Ebene.
EU-Ebene
Auf EU-Ebene werden die Umsetzungskriterien festgelegt:
- angestrebtes Ergebnis
- Adressaten der Richtlinie
- Frist zur Umsetzung
Die Umsetztungskriterien können so spezifisch sein, dass die Mitgliedstaaten keinen Umsetzungsspielraum mehr haben.
Nationale Ebene
Auf der nationalen Ebene werden die Bestimmungen der Richtlinie in nationales Recht verwirklicht.
Die Mitgliedstaaten haben grundsätzlich Umsetzungsfreiheit. Trotzdem wird die Umsetzung im Anschluss der EU geprüft.
Beispiel
Energieeffizienzrichtlinie
Um die Abhängigkeit von Energieimporten in die EU zu verringern, wurde im Oktober 2012 die Energieeffizienzrichtlinie (Richtlinie 2012/27/EU) erlassen. Da Energie in allen Ländern sehr unterschiedlich verwendet wird, eignete sich eine Richtlinie besser, als eine Verordnung, in der alle Maßnahmen klar geregelt worden wären. Trotzdem bestimmte die EU einige verbindliche Maßnahmen, die von allen Mitgliedsstaaten umgesetzt werden mussten. Als Frist zur endgültigen Umwandlung in nationales Recht wurde der 05. Juni 2014 festgelegt.