Kannst du dich noch an die Katastrophe des Evergreen Containerschiffs erinnern? Das Schiff blockierte für einige Zeit den Suez Kanal. Der wirtschaftliche Schaden war sehr hoch.
Doch wer ist in so einem Fall eigentlich zuständig für die Kosten? Der Käufer, oder der Verkäufer? Wer muss die Versicherung zahlen? Und wie regelt man generell die Kostenaufteilung bei Seefracht?
simpleclub erklärt dir, wie die sogenannten Incoterms für die Schifffahrt da eine Rolle spielen.
Incoterms für die Schifffahrt einfach erklärt
Defintion der Incoterms
Bei den Incoterms handelt sich um weltweit anerkannte und einheitliche Vertrags- und Lieferbedingungen.
Diese Bedingungen ermöglichen Käufer und Verkäufer eine ordnungsgemäße Abwicklung von internationalen Handelsgeschäften.
Incoterms für die Schifffahrt
Neben den Incoterms, die für alle Transportarten möglich sind, hat die Internationale Handelskammer vier Incoterms geschaffen, die ausschließlich in der See- und Binnenschifffahrt eingesetzt werden. Diese werden auch blaue Klauseln genannt.
Der Transport unterscheidet sich für den Verkäufer durchaus vom Transport über den Straßenverkehr. Meist kann der Verkäufer die Waren nicht direkt auf das Schiff liefern. In der Praxis gibt er die Güter bei einem Hafenterminal ab. Für Containertransporte wird daher meist der Incoterm FCA verwendet.
FAS - Free Alongside Ship
Der Incoterm FAS steht für Free Alongside Ship und kann auf Deutsch als "frei neben dem Schiff" bezeichnet werden.
Der Verkäufer muss die Güter längsseits des Transportschiffes im Verschiffungshafen bereit stellen. Der Käufer teilt dafür den Namen des Schiffes und den Verschiffungshafen mit. Man unterscheidet zwischen 2 Liefervarianten.
- Die Lieferung auf Uferseite bedeutet, dass die Güter an einem Kai abgeladen werden und von dort auf das Schiff gebracht werden.
- Die Lieferung auf Wasserseite wird benötigt, falls die Waren über ein Zubringerschiff, bzw. Feederschiff auf das eigentliche Transportschiff geliefert werden. Dies ist nötig, wenn ein Schiff nicht direkt im Hafen anlegen kann oder spezielle Güter transportiert werden, wie bei Getreide, Kohle oder Flüssigkeiten.
Der Kosten- und Gefahrenübergang geht dabei bereits längsseits des Schiffes über. Der Verkäufer hat sowohl die Ausfuhrabfertigung zu beschaffen, als auch die Ausfuhrabgaben zu zahlen.
Der Incoterm FAS eignet sich für Stückgüter und Massengüter, jedoch nicht für Güter, die in Containern gelagert werden. Ein Container wird in der Regel dem Frachtführer weit weg vom Anlegekai übergeben.
FOB - Free On Board
Der Incoterm FOB wird sehr häufig genutzt und steht für Free On Board und kann auf Deutsch als "frei an Bord" bezeichnet werden.
Die Verpflichtungen des Verkäufers sind hier das Bereitstellen der Ware an Bord des Transportschiffes. Er muss damit auch die Kosten und Risiken für die Verladung auf das Schiff verantworten. Außerdem kümmert er sich um die Abfertigung der Ausfuhr und deren Kosten.
Der Käufer hingegen ist verantwortlich für den Transport der Ware vom Hafen bis zu seinem Bestimmungsort und muss daher den Transportvertrag abschließen. Er muss dem Verkäufer die Ladestelle, Namen und Ankunftszeit des Schiffes mitteilen.
Der Kosten- und Gefahrenübergang findet genau zu dem Zeitpunkt statt, an dem die Waren auf dem Boden des Schiffes abgestellt werden.
Der Incoterm FOB ist für beide Seiten vorteilhaft, da der Verkäufer die Verantwortung für die Ausfuhrabfertigung übernimmt und der Käufer eine größere Kontrolle über den Transport hat. Es eignet sich besonders für Stückgüter und Massengüter, die direkt an Bord des Schiffes verladen werden sollen.
Die C- Klauseln CFR und CIF
CFR - Cost and Freight
Der Incoterm CFR steht für Cost and Freight und kann auf Deutsch als "Kosten und Fracht" bezeichnet werden.
Der Verkäufer hat die Pflicht, die Ware auf das Schiff zu verladen und die Kosten für den Transport bis zum Bestimmungshafen zu tragen. Dies beinhaltet auch den Transport zum Verschiffungshafen und die Abwicklung der Ausfuhr und des Zolls.
Der Gefahrenübergang findet wie bei der Klausel FOB bei dem Absetzten der Waren auf dem Schiff statt. Jedoch organisiert der Verkäufer den Transport bis zum Bestimmungshafen, inklusive des Transportvertrags und der Kosten. Der Kostenübergang findet also erst im Bestimmungshafen statt. wie bei anderen C-Klauseln sind hier also Gefahren- und Kostenübergang an unterschiedlichen Stellen.
CIF - Cost, Insurance and Freight
Der Incoterm CIF steht für "Cost, Insurance and Freight" und kann auf Deutsch als "Kosten, Versicherung und Fracht" bezeichnet werden. Hierbei übernimmt der Verkäufer auch die Kosten für die Transportversicherung, wodurch ein höherer Schutz für den Käufer besteht.
Auch bei CIF findet der Kosten- und Gefahrenübergang erst im Bestimmungshafen statt.
Bei den Incoterms CFR und CIF sind die Frachtpapiere sehr entscheidend. Häufig kommen hier die Konnossemente zum Einsatz. Mehr hierzu findst du in unseren Kapitel zu dem Thema Versand in der Schifffahrt.
Zusammenfassung zu den blauen Klauseln
Die blauen Klauseln sind die 4 Incoterms 2020, die ausschließlich für die See- und Binnenschifffahrt vorgesehen sind. Sie umfassen:
- FAS: Free alongside Ship, bei der der Verkäufer verpflichtet ist die Ware neben dem Schiff zu liefern. Dies kann sowohl Uferseits, als auch Wasserseits durch ein Zubringerschiff geschehen.
- FOB: Free on Board. bei der der Verkäufer die Ware auf das Schiff liefern muss.
- CFR: Cost and Freight, bei der Gefahrenübergang bei dem das Absetzen der Ware auf dem Schiff stattfindet. Die Kosten werden jedoch vom Verkäufer bis zum Bestimmungshafen getragen.
- CIF: Cost, Insurance and Freight, bei der der Gefahrenübergang auf dem Schiff stattfindet und der Kostenübergang im Bestimmungshafen. Der Unterschied zu CFR ist jedoch, dass der Verkäufer sich verpflichtet eine Transportversicherung abzuschließen.
Generell eignen sich diese Incoterms für Massen- und Stückgüter. Containertransporte sollten über FCA abgeschlossen werden, da sie in der Regel an einem Hafenterminal dem Frachtführer übergeben werden.