Das Arbeitsrecht umfasst Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträge.
Rangordnung
Vom Allgemeinen zum Speziellen (lex generalis → lex specialis):
Grundgesetz
↓
Gesetze
↓
Verordnungen
↓
Tarifverträge
↓
Betriebsvereinbarungen
↓
Arbeitsverträge
Rangprinzip:
Höher stehende Vorschriften (lex generalis) verdrängen rangniedrigere Vorschriften.
Günstigkeitsprinzip:
Rangniedrigere Vorschriften (lex specialis) gelten, wenn sie den Arbeitnehmenden besser stellen.
Gesetze
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Verbot der Benachteiligung von Beschäftigten aufgrund der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität beim Zugang zu einem Arbeitsplatz, bei Arbeitsbedingungen und beim beruflichen Aufstieg.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
BGB §§ 611-630: Allgemeine Regelungen zu Dienstverträgen:
- Arbeitsvertrag
- Form, Fristen, Geltungsbereiche
- Vergütung
- Verhinderung
- Beendigung
- Kündigung und Kündigungsfristen
- Rechte und Pflichten
Nachweisgesetz (NachwG)
Verpflichtung des Arbeitgebers, die Mindestinhalte der Vertragsbedingungen schriftlich festzuhalten und dem Arbeitnehmer bis spätestens 1 Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses auszuhändigen.
Mindestinhalte:
- Name und Anschrift des Vertragspartners
- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- evtl. Dauer der Befristung
- Arbeitsort
- Tätigkeitsbeschreibung
- Höhe und Zusammensetzung des Arbeitsentgeltes
- Arbeitszeit
- Urlaubsanspruch
- Kündigungsfristen
- evtl. Hinweise auf Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen
Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
- Gewährt Kündigungsschutz für Personen, die mehr als 6 Monate in einem Unternehmen sind, das mehr als zehn Vollzeitarbeitnehmer hat, sofern die Kündigung sozial ungerechtfertigt ist.
- Gewährt besonderen Kündigungsschutz für Schwangere und Frauen bis vier Monate nach der Entbindung, Personen in Elternzeit, Schwerbehinderte, Betriebsratmitglieder, Mitglieder in der Jugend- und Auszubildendenvertretung und Auszubildende nach Ablauf der Probezeit.
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Vorschriften zur Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und zum Gesundheitsschutz der Beschäftigen.
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- maximal erlaubte Arbeitstage pro Woche
- maximal erlaubte tägliche Arbeitszeit
- Pausenregelungen
- Ausnahmen/ abweichende Regelungen
Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG)
Anspruch eines Arbeitnehmers, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens vier Wochen ohne Unterbrechung besteht, auf Weiterbezahlung durch den Arbeitgebenden für max. 6 Wochen - bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit ohne Verschulden.
Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
Regelungen zur organisierten Mitbestimmung von Arbeitnehmenden in einem Betriebsrat oder einer Jugend- und Auszubildendenvertretung, mit dem Ziel, dass Entscheidungen im Sinne der Arbeitnehmer getroffen werden.
Berufsbildungsgesetz (BBiG)
regelt u.a. Rechte und Pflichten für Auszubildende und den Ausbildungsbetrieb.
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Besonderer Schutz für Jugendliche und Auszubildende zwischen 15 und 18 Jahren hinsichtlich:
- Arbeitszeiten
- Gesundheits- und Gefahrenschutz
- Freistellung zum Berufsschulunterricht
- Beschäftigungsverbot für Kinder unter 15 Jahren
Verordnungen
Gewerbeordnung (GewO)
GewO §§ 105-110: Arbeitsrechtliche Grundsätze zur Gestaltung des Arbeitsvertrags, zum Weisungsrecht des Arbeitnehmers, zur Lohnzahlung und zum Wettbewerbsverbot.
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Vorschriften zur Beschaffenheit von Arbeitsplätzen (Arbeitsräume, Temperatur, Belüftung, Beleuchtung, Sanitäre Einrichtungen, Pausenräume, Sicherheitsvorkehrungen).
Ausbildungsordnung
- sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung
- Berufsbezeichnung
- reguläre Ausbildungsdauer
- Ausbildungsrahmenplan
- Ausbildungsberufsbild
- Prüfungsanforderungen
Kollektivvereinbarungen
Tarifverträge
Branchenübergreifende Regelungen:
Arbeitgeberverband → Tarifvertrag ← Arbeitnehmerverband
Betriebsvereinbarungen
Regelungen auf Unternehmensebene:
Arbeitgeber → Betriebsvereinbarung ← Betriebsrat
Arbeitsvertrag
Individuelle Regelungen:
Arbeitgeber → Arbeitsvertrag ← Arbeitnehmer
Mindestinhalte (vgl. NachwG):
- Name und Anschrift des Vertragspartners
- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- evtl. Dauer der Befristung
- Arbeitsort
- Tätigkeitsbeschreibung
- Höhe und Zusammensetzung des Arbeitsentgeltes
- Arbeitszeit
- Urlaubsanspruch
- Kündigungsfristen
- evtl. Hinweise auf Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen
Weitere mögliche Inhalte:
- Wettbewerbsverbot
- freiwillige Sozialleistungen
- Dauer der Probezeit
Pflichten des Arbeitnehmers = Rechte des Arbeitgebers:
- Dienstleistungspflicht
- Schweigepflicht
Rechte des Arbeitnehmers = Pflichten des Arbeitgebers:
- Entgeltzahlung
- Gewährung von Urlaub
- Fürsorgepflicht
- Ausstellen von Arbeitszeugnissen
Ausbildungsvertrag
Spezieller Arbeitsvertrag:
Ausbildungsbetrieb → Ausbildungsvertrag ← Azubi
Pflichten des Auszubildenden = Rechte des Ausbilders:
- Lernpflicht
- Schulbesuch
- Führen eines Berichtsheftes
Rechte des Auszubildenden = Pflichten des Ausbilders:
- Erstellung des Ausbildungsplans
- Ausbildung gemäß Ausbildungsziel
- Freistellung für Unterricht und Prüfungen
- Bereitstellung von Ausbildungs- und Prüfungsmitteln