In der Arbeitswelt erwarten dich viele Regeln, Gesetze, Verordnungen und Verträge. Wer soll da den Überblick behalten?
simpleclub hilft dir, die wichtigsten Dinge zu diesem Thema zu verstehen!
Arbeitsrecht einfach erklärt
Die Arbeitsrechte reichen von Grundgesetzen, die für alle gelten, bis hin zu Verträgen, die nur für die Vertragspartner bzw. Vertragspartnerinnen gelten.
Das Grundgesetz ist dabei die wichtigste Instanz, da es für alle gilt. Gesetze gelten für die Personen, die direkt betroffen sind. Beispielsweise gilt das Jugendschutzgesetz für alle Jugendliche, nicht aber für Erwachsene über 18 Jahre. Die Verordnungen regulieren, wie Gesetze ausgeführt werden. Dementsprechend sind sie ebenfalls nicht allgemeingültig, sondern abhängig vom jeweiligen Gesetz. Die Tarifverträge sind branchenübergreifende Regelungen, wie beispielsweise der Vergütungstarif. Dieser reguliert, wie viel Lohn eine bestimmte Tätigkeit mindestens bekommen muss. Im Vergleich dazu gelten Betriebsregelungen nur innerhalb eines Betriebs und werden durch den Betriebsrat festgelegt. Ein Beispiel dafür wären bestimmte Arbeitsmodelle, die abgestimmt auf den Betrieb festgelegt wurden. Zuletzt kommt der Arbeitsvertrag. Dieser betrifft nur die Personen, die zusammen einen Vertrag eingegangen sind.
Arbeitsrecht Definition
Das Arbeitsrecht umfasst Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträge.
Rangordnung
Nicht alle Regelungen sind gleich wichtig. Deshalb gibt es eine Rangordnung, die dir anzeigt, was von höherer Bedeutung ist. Viele Regelungen verlaufen dabei vom Allgemeinen zum Speziellen (lex generalis → lex specialis):
Grundgesetz
↓
Gesetze
↓
Verordnungen
↓
Tarifverträge
↓
Betriebsvereinbarungen
↓
Arbeitsverträge
Regelung | Gültigkeitsanspruch |
---|---|
Grundgesetz | Gilt für alle |
Gesetz | Gilt für alle betroffenen Personen |
Verordnung | Regelungen, die festlegen, wie bestimmte Gesetze auszuführen sind |
Tarifvertrag | Branchenübergreifende Regelungen: |
Betriebsvereinbarung | Regelungen auf Unternehmensebene: |
Arbeitsvertrag | Betrifft die Vertragspartner bzw. Vertragspartnerinnen (z.B. Ausbilderin und Azubi) |
Rangprinzip:
Höher stehende Vorschriften (lex generalis) verdrängen rangniedrigere Vorschriften.
Günstigkeitsprinzip:
Rangniedrigere Vorschriften (lex specialis) gelten, wenn sie den Arbeitnehmenden besser stellen (für die betroffene Person am günstigsten sind).
Gesetze
Diese Gesetze spielen in deiner Ausbildung, und auch im späteren Berufsleben, eine besonders wichtige Rolle.
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Verbot der Benachteiligung von Beschäftigten aufgrund der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität beim Zugang zu einem Arbeitsplatz, bei Arbeitsbedingungen und beim beruflichen Aufstieg.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§§ 611-630 BGB: Allgemeine Regelungen zu Dienstverträgen:
- Arbeitsvertrag
- Form, Fristen, Geltungsbereiche
- Vergütung
- Verhinderung
- Beendigung
- Kündigung und Kündigungsfristen
- Rechte und Pflichten
Nachweisgesetz (NachwG)
Verpflichtung des Arbeitgebers, die Mindestinhalte der Vertragsbedingungen schriftlich festzuhalten und dem Arbeitnehmer bis spätestens 1 Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses auszuhändigen.
Mindestinhalte:
- Name und Anschrift des Vertragspartners
- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Evtl. Dauer der Befristung
- Arbeitsort
- Tätigkeitsbeschreibung
- Höhe und Zusammensetzung des Arbeitsentgeltes
- Arbeitszeit
- Urlaubsanspruch
- Kündigungsfristen
- Evtl. Hinweise auf Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen
Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
- Gewährt Kündigungsschutz für Personen, die mehr als 6 Monate in einem Unternehmen sind, das mehr als zehn Vollzeitarbeitnehmer hat, sofern die Kündigung sozial ungerechtfertigt ist.
- Gewährt besonderen Kündigungsschutz für Schwangere und Frauen bis vier Monate nach der Entbindung, Personen in Elternzeit, Schwerbehinderte, Betriebsratmitglieder, Mitglieder in der Jugend- und Auszubildendenvertretung und Auszubildende nach Ablauf der Probezeit.
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Vorschriften zur Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten.
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- Maximal erlaubte Arbeitstage pro Woche
- Maximal erlaubte tägliche Arbeitszeit
- Pausenregelungen
- Ausnahmen/abweichende Regelungen
Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG)
Anspruch eines Arbeitnehmers, auf Weiterbezahlung durch den Arbeitgebenden für max. 6 Wochen bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit ohne Verschulden, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens vier Wochen ohne Unterbrechung besteht.
Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
Regelungen zur organisierten Mitbestimmung von Arbeitnehmenden in einem Betriebsrat oder einer Jugend- und Auszubildendenvertretung mit dem Ziel, dass Entscheidungen im Sinne der Arbeitnehmenden getroffen werden.
Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Regelt u.a. Rechte und Pflichten für Auszubildende und den Ausbildungsbetrieb.
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Besonderer Schutz für Jugendliche und Auszubildende zwischen 15 und 18 Jahren hinsichtlich:
- Arbeitszeiten
- Gesundheits- und Gefahrenschutz
- Freistellung zum Berufsschulunterricht
- Beschäftigungsverbot für Kinder unter 15 Jahren
Verordnungen
Gewerbeordnung (GewO)
§§ 105-110 GewO: Arbeitsrechtliche Grundsätze zur Gestaltung des Arbeitsvertrags, zum Weisungsrecht des Arbeitgebers, zur Lohnzahlung und zum Wettbewerbsverbot.
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Vorschriften zur Beschaffenheit von Arbeitsplätzen (Arbeitsräume, Temperatur, Belüftung, Beleuchtung, sanitäre Einrichtungen, Pausenräume, Sicherheitsvorkehrungen).
Ausbildungsordnung
- Sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung
- Berufsbezeichnung
- Reguläre Ausbildungsdauer
- Ausbildungsrahmenplan
- Ausbildungsberufsbild
- Prüfungsanforderungen
Arbeitsrecht Zusammenfassung
Hier siehst du eine Übersicht der wichtigsten Gesetze für dein Berufsleben:
- Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
\rarr schützt vor willkürlicher Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Berufsbildungsgesetz (BBiG)
\rarr legt Pflichten für Arbeitnehmende und Arbeitgebende fest - Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
\rarr reguliert Arbeitsverhältnis für Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren - Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
\rarr regelt die Mitbestimmung durch den Betriebsrat - Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG)
\rarr reguliert die Bezahlung und Abrechnung - Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
\rarr legt Sicherheitsmaßnahmen am Arbeitsplatz fest - Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
\rarr reguliert die Arbeitszeiten