Sicher hast du dir schon einmal ein Paket nach Hause liefern lassen. Das ist ganz einfach, sobald das Paket in deinem Briefkasten landet, gehört es dir. Bezahlt wurde ja meist schon.
Doch wie machen große Logistikfirmen das mit dem Bestellen? Gehört der gesamte Container der Firma, sobald er auf dem Firmengelände steht? Welche Firma zahlt eigentlich Transportkosten, Zoll oder Versicherung?
Dafür haben sich international die sogenannten Incoterms durchgesetzt. simpleclub hilft dir die verschiedenen Begriffe zu verstehen.
Incoterms einfach erklärt
Incoterms, auch bekannt als International Commercial Terms, sind international vereinbarte Standardbedingungen für den Handel. Sie definieren die Pflichten und Verantwortlichkeiten von Käufern und Verkäufern beim Transport von Waren und deren Versicherung.
Man braucht Incoterms, da sie eine gemeinsame Sprache für den internationalen Handel schaffen und Missverständnisse über die Verantwortung für den Transport und die Versicherung von Waren vermeiden. Sie geben klare Anweisungen darüber, wer welche Kosten trägt und wann die Übergabe der Waren erfolgt.
Es gibt insgesamt elf Incoterms: EXW, FCA, FAS, FOB, CPT, CIP, DAT, DAP, DDP und CFR. Jeder dieser Incoterms legt unterschiedliche Pflichten und Verantwortlichkeiten für Käufer und Verkäufer fest.
"Prepaid" bedeutet, dass die Kosten für den Transport und die Versicherung vom Verkäufer bezahlt werden und bereits im Kaufpreis enthalten sind.
"Collected" bedeutet, dass die Kosten für den Transport und die Versicherung vom Käufer bezahlt werden. In diesem Fall werden die Kosten separat von dem Kaufpreis berechnet.
Incorterms wie CIP (Carriage and Insurance Paid To) und CPT (Carriage Paid To) sind Beispiele für Incoterms, bei denen die Kosten "prepaid" sind. Dagegen sind Incoterms wie EXW (Ex Works) und FCA (Free Carrier) Beispiele für Incoterms, bei denen die Kosten "collected" sind.
Defintion der Incoterms
Bei den Incoterms handelt sich um weltweit anerkannte und einheitliche Vertrags- und Lieferbedingungen.
Diese Bedingungen ermöglichen Käufer und Verkäufer eine ordnungsgemäße Abwicklung von internationalen Handelsgeschäften.
Die Incoterms 2020
Warum benötigen wir Incoterms?
Im internationalen Güterverkehr ist Klarheit über die Zahlungs- und Lieferbedingungen sehr wichtig. Allerdings unterscheiden sich die gesetzlichen Vorschriften und Gepflogenheiten der Geschäftswelt von Land zu Land. Um hier gemeinsame klare Regeln zu haben, wurden die Incoterms entwickelt. Diese International Commercial Terms* werden regelmäßig von der Internationalen Handelskammer (ICC) überarbeitet.
Die aktuelle Version sind die Incoterms 2020.
Bei den Incoterms handelt es sich nicht um Gesetze. Sie werden erst gültig, wenn sich beide Vertragsparteien, also der Verkäufer und der Käufer, auf eine Form einigen.
Inhalt der Incoterms
In den Incoterms wird der Ort und Zeitpunkt des Kostenübergangs und des Gefahrenübergangs geklärt.
- Der Kostenübergang bezieht sich darauf, wer die Kosten für den Transport und die Versicherung der Waren trägt. In den Incoterms sind die Kostenverantwortungen von Käufern und Verkäufern festgelegt.
- Der Gefahrenübergang bezieht sich darauf, wer das Risiko für den Verlust oder die Beschädigung der Waren trägt. In den Incoterms sind auch die Risikoverantwortungen von Käufern und Verkäufern festgelegt.
Kostenübergang und Gefahrenübergang müssen dabei nicht am selben Ort oder Zeitpunkt stattfinden.
Aufbau der Incoterms
Die Incoterms sind in drei Kategorien unterteilt: E-Klauseln, F-Klauseln, C-Klauseln und D-Klauseln. Die einzelnen Klauseln werden im Folgenden ausführlich erklärt.
Die 4 Incoterms FAS, FOB, CFR und CIF sind lediglich für die Schifffahrt vorgesehen. Eine Erklärung hierzu findest du im Kapitel "Incoterms in der Schifffahrt".
Die E-Klauseln
Der Incoterm EXW steht für Ex Work und kann auf Deutsch als "Ab Werk" bezeichnet werden.
Aufgabe des Verkäufers ist hier lediglich die Ware in seinem Areal zur Verfügung zu stellen, sodass der Käufer sie übernehmen kann. Der Käufer beauftragt hier häufig einen Logistikdienstleister die Ware aufzuladen und bis zum Käufer zu transportieren.
Der Kosten- und Gefahrenübergang ist hier bereits bei Abholung der Ware durch den Käufer.
EXW eignet sich besonders, wenn:
- Der Verkäufer nicht viele Pflichten übernehmen soll.
- Es sich um mulitmodalen Transport handelt.
- Der Käufer die Waren selbst verzollt und die Dokumente nicht an den Verkäufer senden will.
Die F-Klauseln
FCA steht für Free Carrier oder auf Deutsch für Frei Frachtführer. Der Verkäufer muss hier die Ware an einen vom Käufer ausgewählten Frachtführer übergeben. Der Ort der Übergabe kann von den Vertragsparteien frei gewählt werden und sollte präzise im Kaufvertrag festgelegt werden. Im Gegensatz zu EXW übernimmt der Verkäufer die Beladung der Waren auf das Transportmittel, sowie die Kosten und Risiken hierfür. Bei der Beladung findet sowohl der Kosten- als auch der Gefahrenübergang statt.
Dieser Incoterm ist besonders nützlich, wenn die Waren direkt von der Produktionsstätte des Verkäufers an einen anderen Ort transportiert werden sollen, zum Beispiel von einer Fabrik zu einem Hafen oder Flughafen.
C-Klauseln
Carriage paid to
Der Incoterm CPT steht für Carriage Paid To und kann auf Deutsch als "Frachtfrei bis zum Bestimmungsort" bezeichnet werden.
Aufgabe des Verkäufers ist es, die Waren an einen vereinbarten Lieferort bereitzustellen und sie dem Käufer, oder dessen Spediteur/Frachtführer, zur Verfügung zu stellen. Der Verkäufer trägt hierbei die Kosten für den Transport der Waren bis zum vereinbarten Bestimmungsort. Der Gefahrenübergang findet hier jedoch erst bei Übergabe der Waren an den Käufer oder dessen Spediteur/Frachtführer statt.
Der Käufer ist verantwortlich für die Kosten und Risiken ab dem Zeitpunkt, an dem die Waren dem Käufer, oder dessen Spediteur/Frachtführer, übergeben werden.
CPT eignet sich besonders, wenn:
- Der Verkäufer die Kosten für den Transport bis zum Bestimmungsort übernehmen möchte
- Der Käufer die Waren an einen bestimmten Ort geliefert haben möchte, aber nicht die Verantwortung für den Transport übernehmen will
- Der Käufer die Waren an einen bestimmten Ort geliefert haben möchte, aber nicht die Verantwortung für die Zollabfertigung übernehmen will
Carriage and Insurance Paid to
Der Incoterm CIP steht für Carriage and Insurance Paid to und kann auf Deutsch als "Fracht und Versicherung bis zum Bestimmungsort gezahlt" bezeichnet werden.
Aufgabe des Verkäufers ist es, die Waren an einen vereinbarten Ort bereitzustellen und sie dem Käufer, oder dessen Spediteur/Frachtführer, zur Verfügung zu stellen. Der Verkäufer trägt hierbei die Kosten für den Transport der Waren bis zum vereinbarten Bestimmungsort sowie die Kosten für eine Basisversicherung. Der Gefahrenübergang findet hier jedoch erst bei Übergabe der Waren an den Käufer oder dessen Spediteur/Frachtführer statt.
Der Käufer ist verantwortlich für die Kosten und Risiken ab dem Zeitpunkt, an dem die Waren dem Käufer oder dessen Spediteur/Frachtführer übergeben werden.
CIP eignet sich besonders, wenn:
- Der Verkäufer die Kosten für den Transport und die Basisversicherung bis zum Bestimmungsort übernehmen möchte
- Der Käufer die Waren an einen bestimmten Ort geliefert haben möchte, aber nicht die Verantwortung für den Transport übernehmen will
- Der Käufer die Waren an einen bestimmten Ort geliefert haben möchte, aber nicht die Verantwortung für die Versicherung übernehmen will
D-Klauseln
Delivered at place
DAP steht für Delivered at Place und kann auf Deutsch als "geliefert an benannten Ort" verstanden werden. Der Verkäufer liefert die Waren an einen im Vertrag festgelegten Ort, jedoch werden die Waren dort nicht entladen. Dies muss der Käufer veranlassen und Kosten und Risiken dabei tragen.
DAP kann für alle Transportmittel genutzt werden, allerdings muss der Verkäufer den Bestimmungsort berücksichtigen. Der Verkäufer muss sich auch um die Ausfuhr über die Ländergrenze kümmern, ist aber nicht verpflichtet die Einfuhrverzollung zu übernehmen.
Delivered at Place Unloaded
Der Incoterm DPU steht für Delivered at Place Unloaded und kann auf Deutsch als "frei an einen bestimmten Ort entladen" bezeichnet werden.
Der Verkäufer ist verantwortlich dafür, die Waren an den vereinbarten Ort zu liefern und dort bereit zu stellen. Dies beinhaltet auch das Entladen der Waren aus dem Transportmittel. Der Verkäufer trägt hierbei die Kosten für den Transport der Waren bis zum vereinbarten Bestimmungsort sowie die Kosten für das Entladen der Waren. Der Gefahrenübergang findet jedoch erst bei der Übergabe der Waren an den Käufer an dem vereinbarten Ort statt.
Der Käufer ist verantwortlich für die Kosten und Risiken ab dem Zeitpunkt, an dem die Waren an dem vereinbarten Ort bereitgestellt werden.
DPU eignet sich besonders, wenn:
- Der Käufer die Waren an einen bestimmten Ort geliefert und dort entladen haben möchte, aber nicht die Verantwortung für den Transport übernehmen will
- Der Verkäufer die Kosten für den Transport sowie das Entladen der Waren bis zum Bestimmungsort übernehmen möchte.
Delivered duty paid
Der Incoterm DDP steht für Delivered Duty Paid und kann auf Deutsch als "frei verzollt ab Werk" bezeichnet werden.
Der Verkäufer ist hier für alle Kosten und Risiken verantwortlich, die bis zur Übergabe der Waren an den Käufer am vereinbarten Bestimmungsort anfallen, einschließlich Transportkosten, Zollabfertigung, Lösungen aller Probleme bezüglich der Einfuhrgenehmigungen und Überbringung der Waren an den vereinbarten Bestimmungsort.
Der Käufer hat hier keine weiteren Verpflichtungen, abgesehen von denen, die sich aus dem Kaufvertrag ergeben.
DDP eignet sich besonders, wenn:
- Der Käufer die Verantwortung für die Transportkosten, Zollabfertigung und alle anderen anfallenden Kosten nicht übernehmen will
- Der Verkäufer die Verantwortung für alle Aspekte des Transports bis zur Übergabe an den Käufer übernehmen möchte
- Der Käufer nicht in die Lage versetzt werden will, eigene Einfuhrgenehmigungen zu erwerben
Zusammenfassung der Incoterms
Incoterms 2020 sind international anerkannte Regeln für den Handel, die klären, wer für welche Kosten und Risiken bei einem internationalen Warenverkauf verantwortlich ist.
Es gibt insgesamt 11 Incoterms, die je nach Bedarf ausgewählt werden können:
EXW (Ex Works)
FCA (Free Carrier)
CPT (Carriage Paid To)
CIP (Carriage and Insurance Paid To)
DAT (Delivered at Terminal)
DAP (Delivered at Place)
DDP (Delivered Duty Paid)
FAS (Free Alongside Ship)
FOB (Free on Board)
CFR (Cost and Freight)
CIF (Cost, Insurance and Freight)
Gefahrenübergang beschreibt den Zeitpunkt, an dem das Risiko für Schäden an den Waren vom Verkäufer auf den Käufer übergeht. Kostenübergang beschreibt den Zeitpunkt, an dem die Kosten für den Transport, Zollabfertigung und andere anfallende Gebühren vom Verkäufer auf den Käufer übergehen.
Incoterms klären diese Übergänge und geben beiden Parteien eine klare Vereinbarung, wer für welche Kosten und Risiken verantwortlich ist.