Die Riester-Rente kann in die zweite Schicht der Altersvorsorge eingeteilt werden und gehört somit zur kapitalgedeckten Zusatzversorgung. Im Gegensatz zur ersten Schicht zeichnen sich die Altersvorsorgeprodukte hier durch größere Flexibilität in der Leistungsgestaltung und eine staatliche Förderung aus. Es kann eine Unterteilung in die private und die betriebliche Altersvorsorge gemacht werden, wobei die Riester-Rente unter die private Altersvorsorge fällt.
Allgemeine Merkmale
- Beiträge werden aus dem versteuerten und mit Sozialversicherungsbeiträgen belasteten Einkommen bezahlt
- Förderung der Beiträge während der Einzahlphase: staatliche Altersvorsorgezulagen und Sonderausgabenabzüge bei der Einkommensteuer
- Geförderte Verträge ab dem 31.12.2011 frühestens ab dem 62. Lebensjahr auszahlfähig, sonst bereits ab dem 60. Lebensjahr
Vorteile
- Kapitaloption = Auszahlung eines Teils des angesparten Kapitals als Einmalbetrag
- Steuerliche Mindestförderung durch Zulageverfahren: v.a. für Personen mit niedrigerem Einkommen interessant
- Sonderausgabenabzug: wird nicht zu anderen Vorsorgeformen hinzugerechnet
Vergleichende Übersicht der Riester-Verträge
Geförderter vs. nicht geförderter Personenkreis
Geförderter Personenkreis | Nicht geförderter Personenkreis |
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Staatliche Förderung
Beispielberechnung Altersvorsorgezulagen und Sonderausgabenabzug
Allgemeine Infos:
- Luis und Janosch sind verheiratet
- Beide haben einen eigenen Altersvorsorgevertrag
- Zusammenveranlagung
- 2 Kinder adoptiert (beide nach 2007 geboren)
Infos Luis:
- Begünstigter Personenkreis
- Einkünfte Vorjahr: 40.000 €
- Eigenbeiträge Vorsorgevertrag: 900 €
Infos Janosch:
- Nicht berufstätig (Care Arbeit)
- Sockelbetrag eingezahlt: 60 €
- Kinderzulage: je 300 €
Nice to know
Wie im Beispiel oben zahlt Janosch als mittelbar Zulagenberechtigter den Sockelbetrag von 60 € in seinen Riester-Vertrag ein. Da ihm die Grundzulage mit 175 € sowie die Kinderzulage mit gesamt 600 € zustehen erhält er 775 € zusätzlich in seinen Vorsorgevertrag eingezahlt. Diese 775 € kann man sozusagen als Rendite ansehen. Die kann man dann zur Veranschaulichung im Beratungsgespräch ausrechnen:
Ganz schön viel, oder?
Also, wenn das mal nicht noch ein Argument ist, um in eine Riester-Rente zu investieren!