Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sind bewegliche und abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einem relativ geringen Anschaffungswert. Sie müssen bewertbar und selbständig nutzbar sein (§ 6 EStG).
Möglichkeiten der Abschreibung
- Unterteilung von GWG nach ihrem Anschaffungswert
- Wahlrecht bezüglich der Abschreibungsform
- Jedoch nicht alle Formen gleichzeitig!
- Methode kann in jedem neuen Geschäftsjahr gewechselt werden
Anschaffungskosten =
- Kompletten Anschaffungskosten
- Netto (Ohne Umsatzsteuer!)
0 € - 250 € | 250 € - 800 € | 250 € - 1.000 € |
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Zeitanteilige Abschreibung (gemäß AfA-Tabelle) | ||
Sofort- / Vollabschreibung | ||
Sammelpostenabschreibung |
Sofort- / Vollabschreibung 0 € - 250 €
- Sofort & in voller Höhe abschreibbar
- Als Aufwand bzw. Betrtriebsausgabe
- Kosten werden sofort und in voller Höhe auf dem entsprechenden Sachkonto gebucht
Verbrauchsfiktion = Güter werden so behandelt, als ob sie im Anschaffungsjahr direkt verbraucht werden.
Sofort- / Vollabschreibung 250 € - 800 €
- Sofort & in voller Höhe abschreibbar
- Buchung auf dem GWG Konto
- Abschreibung am Ende des Jahres über das Konto "Abschreibungen auf GWG"
Sammelpostenabschreibung 250 € - 1.000 €
Wird auch Pool Abschreibung genannt
- Güter werden pro Jahr in einem Pool gesammelt
- Werden gesammelt über 5 Jahre linear abgeschrieben
- Buchung auf dem Konto "GWG + Jahreszahl der Anschaffung"
Beispiele
Sofortabschreibung 0 € - 250 €
- Rechnung Schreibtisch "Cairo"
- 240 € netto
- Zzgl. 19 % Ust.
- Buchung bei Kauf:
Sofortabschreibung 250 € - 800 €
- Rechnung Schreibtisch höhenverstellbar
- 750 € netto
- Zzgl. 19 % Ust.
- Buchung bei Kauf:
- Buchung am Jahresende:
Sammelpostenabschreibung 250 € - 1.000 €
- Rechnung Schreibtisch "Future"
- 950 € netto
- Zzgl. 19 % Ust.
- Buchung bei Kauf:
- Alle GWG des Jahres gesammelt = 5.000 €
- Buchung am Jahresende: