Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft abschließt, das weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unter natürlichen Personen verstehen wir Menschen.
Diese Bezeichnung finden wir in § 13 BGB.
Erklärung
Unterscheidung Verbraucher und Unternehmer
Verbraucher | Unternehmer | |
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Paragraph | § 13 BGB | § 14 BGB |
Definition | Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft abschließt, das weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. | Bei einem Unternehmer handelt es sich um eine natürliche oder juristische Person, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. |
Motiv | Wir kaufen als Mensch privat etwas für uns ein. | Wir kaufen ein, um es für gewerbliche Zwecke zu nutzen oder für den Weiterverkauf. |
Rechtssubjekt | natürliche Person | natürliche oder juristische Person |
Rechtssubjekte
Rechtssubjekte sind alle, die Träger von Rechten und Pflichten sein können.
Die Rechtssubjekte dürfen wir nicht mit den Rechtsobjekten verwechseln. Dabei handelt es sich um Gegenstände oder Tiere. Über diese Rechtsobjekte können dann Rechtssubjekte, also natürliche oder juristische Personen, verfügen oder sie für sich beanspruchen.
Beispiel
Lisa ist stolze Besitzerin eines Modegeschäfts. Als Einzelhändlerin braucht sie neue Regale. Nicht nur für ihr schönes Modehaus sondern auch für ihre coole 3 Zimmer Wohnung.
Wenn Lisa jetzt Regale für ihre Privatwohung kauft, tritt sie als Verbraucherin auf.
Wenn sie die Regale aber für das Modehaus kauft, so handelt sie als Unternehmerin.