Miete und Leasing sind sogenannte Dauerschuldverhältnisse. Dafür wird nur einmal ein Vertrag mit den Bedingungen abgeschlossen. Daher erhält man dafür keine Rechnungen. Als Nachweis in der Buchhaltung dient in diesem Fall der Kontoauszug.
Buchung von Miete
Nach § 4 Nr. 12 UStG ist die Miete umsatzsteuerfrei. Ausnahmen sind allerdings nach § 9 UStG: "Umsatzsteueroption bei Vermietung" möglich.
Betroffene Konten
- Mietaufwand = Aufwandskonto
- Bank = aktives Bestandskonto
Soll oder Haben?
Handelt es sich um eine Mehrung oder eine Minderung?
Auf welcher Kontoseite wird gebucht?
- Mietaufwand: Mehrung - Aufwandskonten mehren sich im Soll → Mietbetrag
- Bank: Minderung - Aktivkonten mindern sich im Haben → Mietbetrag
Buchungssatz
Mietaufwand an Bank
Betroffene Konten
- Leasingaufwendungen = Aufwandskonto
- Bank = Aktives Bestandskonto
- Vorsteuer = Aktives Bestandskonto
Soll oder Haben?
Handelt es sich um eine Mehrung oder eine Minderung?
Auf welcher Kontoseite wird gebucht?
- Leasingaufwendungen: Mehrung - Aufwandskonten mehren sich im Soll → Leasingrate
- Bank: Minderung - Aktivkonten mindern sich im Haben → Leasingrate + Vorsteuer
- Vorsteuer: Mehrung - Aktivkonten mehren sich im Soll → Vorsteuer
Buchungssatz
Leasingaufwendungen und Vorsteuer an Bank